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Software Windows XP Alles zum Thema Software

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Alt 07.10.2003, 00:55   #1
SolliPapa
Insane Poster
 
Registriert seit: 09.04.2001
Ort: Mühldorf
Alter: 31
Beiträge: 95



Verstoß gegen das Urheberrecht!

So schnell kann es gehen: Wohne in einer WG. Einer meiner 2 Mit-Mieter hatte anscheinend (ohne mein Wissen) etwas mit Hasch zu tun. Dieser Mit-Mieter hatte gerade eine Hausdurchsung. Haben etwas zum Rauchen gefunden. Bei der Gelegenheit haben Sie sich dann natürlich auch bei mir im Zimmer umgeschaut ob sie Drogen finden. Drogen haben sie keine gefunden. Anstatt dessen eine Ansammlung von sämtlicher meiner so mühsam zusammengestellte "Raubkopie-Sammlung". Alles was die gute Ware*scene in den letzten 15 Jahren zu bieten hatte. Filme, App*, Game* usw. Einige von euch werden bestimmt wissen was ich meine, oder wie ich mich jetzt fühle. Weiß ich aber nicht genau was da auf mich zu kommt. Ich hätte mich zugegebener maßen schon eher informieren müssen. Aber es gab nie einen Anlaß dafür. Hatte von euch mal jemand ein solches "Problem"? Wäre dankbar für jede Hilfe!


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SolliPapa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2003, 01:23   #2
SolliPapa
Insane Poster
 
Registriert seit: 09.04.2001
Ort: Mühldorf
Alter: 31
Beiträge: 95

  Themenstarter


Post

Ach ja... Meinen PC mit Datenbestand wurde von den Beamten NICHT angefaßt oder überprüft. Kommen die vielleicht noch mal wegen mir?


SolliPapa's Signatur Perfekt ist nicht gut genug!
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SolliPapa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2003, 08:32   #3
Andy1
Power Poster
 
Registriert seit: 20.06.2001
Beiträge: 8.201



Cool

Die Beamten kamen doch aus einem anderen Grund, wenn du damit nichts zu tuen hast, ist jeder Gedanke daran zuviel. Was die andere Problematik angeht, betreibst Du Handel damit?
Ansonsten würde ich meine Sammlung mal drastisch reduzieren.
Der Andy

Andy1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2003, 09:39   #4
kraton77
Power Poster
 
Benutzerbild von kraton77
 
Registriert seit: 13.06.2002
Ort: Maintal
Alter: 31
Beiträge: 1.163



Standard

wäre auch mal eine interessante juristische frage: hatten die einen hausdurchsuchungsbefehl für die ganze wohnung? wenn ja (wovon ich jedoch ausgehe) ist so eine sache bei einer wg recht problematisch, weil man ja nicht nur in die privatsphäre des unter verdacht stehenden eindringt, sondern auch in die von zunächst unbeteiligten!
ist wie gesagt nur so ein gedankengang, der dir letztlich wohl nicht wirklich weiterhelfen wird.
gruß


kraton77's Signatur Manchmal denke ich, das sicherste Indiz dafür, daß anderswo im Universum intelligentes Leben
existiert, ist, daß niemand versucht hat, mit uns Kontakt aufzunehmen.
kraton77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2003, 10:30   #5
King_Mob
Champion
 
Benutzerbild von King_Mob
 
Registriert seit: 03.06.2003
Ort: Barbelith
Alter: 42
Beiträge: 929


Standard

'Lo,

spreche mal unbedingt mit einem Anwalt!
Viel glück!


Genug...

...

King_Mob ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2003, 12:52   #6
Maverick
Freak
 
Benutzerbild von Maverick
 
Registriert seit: 02.01.2001
Beiträge: 279



Standard

Hi,
als Jurastudent versuche ich mal zu antworten.
1. Zur Frage, ob der Hausdurchsuchungsbefehl nur für die Räume deines Kollegen oder für die ganze Wohnung galt?
--> Selbst wenn der HB nur auf einige Räume beschränkt war, ist dies nur ein Verfahrensfehler, der sich kaum auswirkt.
2. Das neue Urheberrecht verbietet digitale Kopien, wenn man den Schutz der CD umgeht und/oder gewerblich handelt. Da du viele Raubkopien hattest, wird Dir evtl. gewerblicher Handel unterstellt; jedoch wäre das erst zu beweisen. Problemtisch ist natürlich die Anzahl der CDs. Du müßtest von jeder (Raub-)Kopie eine originale CD haben, da ja nur Sicherungskopien erlaubt sind( ab Oktober sogar nur die, bei der man keinen Kopierschutz umgeht ).
3.Grundsätzlich hat der Fund bei Dir zwei juristsiche Seiten:
Die zivilrechtliche und die strafrechtliche!!!
a) strafrechtlich wird nicht sehr viel auf Dich zukommen, wenn du nicht gewerblich gehandelt hast und du Ersttäter bist. Auf keinen Fall, wird Dein Handeln mit einer Freiheitstrafe geahndet.
b) zivilrechtlich sieht es sehr schlecht aus. Die Musik- und Filmindustrie kann für jede kopierte CD SCDHADENSERSATZ geltend machen. Und das kann sehr viel sein. Der Hersteller ist nämlich so zu stellen, als wäre die Schädigung nie eingetreten( vgl. § 249 BGB ).
4. Dein Freund mit dem Hasch hatte duch die Hausdruchsuchung die wenigsten Probleme, wenn es nicht zu viel war. 1- 5 Gr. (kommt auf das Bundesland an ) stellen kein Problem dar. Ein Verfahren wird bei solchen Mengen wohl nicht eingeleitet. Er braucht nichts zu befürchten (evtl. wenn er einen Führerschein hat, können sie eine Blutprobe auf seine Kosten verlangen ).
5. zu Deinem Computer: Wenn Sie den nicht mitgenommen haben, solltest etwas unternehmen.
6. Falls Du weitere Fragen hast, meld Dich einfach.

Ich hoffe, ich konnte ine wenig helfen.
Gruß,
Maverick


Maverick's Signatur Irre, dass ich gewonnen habe. Ich trat an gegen Frieden, Wohlstand - und gegen den Amtsinhaber.
( George Bush am 14. Juni 2001 zum schwedischen Premierminister Göran Persson. Bush hatte nicht bemerkt, dass eine Fernsehkamera noch lief )

Geändert von Maverick (07.10.2003 um 14:50 Uhr).
Maverick ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2003, 06:39   #7
Der_Meikel
Power Poster
 
Registriert seit: 01.10.2001
Ort: 31135 Hildesheim
Alter: 47
Beiträge: 1.139



Standard

naja....da du ja wohl nicht jede raubkopie 10x hattest sondern immer nur einmal,und du due auch VOR dem neuen urheberrecht ja schon hattest,könntest Du sicher glück haben.
Haben sie nun eigentlich die Cds mitgenommen oder nicht?

und die Durchsuchung bei dir ist sicher ok...die nennen sowas einfach
***Gefahr im Verzuge***
und schon haste null chancen.

Pc würde ich mal aufräumen oder besser neue festplatte rein und alte irgendwo deponieren*g*.


Der_Meikel's Signatur cu



der_Meikel


hab von nix viel ahnung,aber jeder lernt täglich dazu*gg*
Der_Meikel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2003, 08:23   #8
Maverick
Freak
 
Benutzerbild von Maverick
 
Registriert seit: 02.01.2001
Beiträge: 279



Standard

Hi,
auch vor dem neuen Urheberrecht war das runterladen von Filmen rechtswidrig.
Nur Sichetrungskopien ( bis zu 7) waren erlaubt.
Gruß,
Maverick


Maverick's Signatur Irre, dass ich gewonnen habe. Ich trat an gegen Frieden, Wohlstand - und gegen den Amtsinhaber.
( George Bush am 14. Juni 2001 zum schwedischen Premierminister Göran Persson. Bush hatte nicht bemerkt, dass eine Fernsehkamera noch lief )
Maverick ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2003, 20:53   #9
Andy1
Power Poster
 
Registriert seit: 20.06.2001
Beiträge: 8.201



Cool

Der letzte Beitrag von e2e4 dort mal das angegeben Gutachten runterladen, das räumt einige Widersprüche aus und ist verständlich geschrieben, wenn auch sehr lang.
http://www.winhelpline.info/forum/sh...threadid=67428


Der Andy

Andy1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2003, 17:44   #10
Andy1
Power Poster
 
Registriert seit: 20.06.2001
Beiträge: 8.201



Cool

Hier noch das Positionspapier zum Gutachten von S.A.D.
Externer Link http://www.s-a-d.de/copyisright/SAD-Position.pdf

Der Andy

Andy1 ist offline   Mit Zitat antworten
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