Melodic ich hatte das schon klar verstanden, ich wollte zu etwas anderem anregen.
Nämlich, wer steht im Mietvertrag?
Wurde bei Ihm etwas gefunden oder von den Ermittlungsbeamten, zur weiteren Ermittlung mitgenommen (bzw. beschlagnahmt).
Das es nach §§ 153 usw. wegen geringfügigkeit eingestellt wurde (in Verbindung mit §154) das steht auf seinem Einstellungsbescheid.
Das hat auch wegen Erhebung von Daten Relevanz, wenn auch zwar nur in weitestem Sinne.
Aber bei einer erneuten Ermittlung, egal welcher Tatbestand könnte so etwas durchaus von Belang sein.
Der Andy
