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Gesetz beschlossen und keiner hat's gemerkt - oder doch?
Alt 29.10.2006, 02:12   #1
Melodic
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Gesetz beschlossen und keiner hat's gemerkt - oder doch?

Nationalbibliothek sammelt....

Externer Link http://www.gesetze-im-internet.de/dn...133800006.html

Ein aussagekräftiger Kommentar dazu ist hier zu finden, ach alte Bekannte...

Externer Link http://www.cczwei.de/aktuell.php

Dort etwas nach unten scrollen bis Nationalbibliothek... und lesen, die kursiven Textbereiche sind Kommentare zum eigentlichen Gesetz.

Tja, dann wollen wir man alles mal nach Leipzig schicken...
Man beachte die §§ 14 + 15 !


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Alt 29.10.2006, 02:28   #2
konrad
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Standard

Das ist doch schon wieder mal ein Witz³

Zitat:
Die Ablieferungspflichtigen haben die Medienwerke vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Bibliothek geeignet unentgeltlich und auf eigene Kosten binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung an die Bibliothek oder der von dieser benannten Stelle abzuliefern. Medienwerke in unkörperlicher Form können nach den Maßgaben der Bibliothek auch zur Abholung bereitgestellt werden

... aber die Nutzung soll kostenpflichtig sein. Die spinnen, die "Römer" ! ... aber wahrscheinlich denken Sie nun sie wären die Schlauesten und hätten die Gelddruckmaschine neu erfunden.

Was ein Schwachsinnsgesetz (größtenteils) ... das ruft ja fast gerade nach zivilem Ungehorsam, außerdem lässt es sich doch eh nie in der Praxis mit der Kohle und der Anzahl an Mitarbeitern verwirklichen.

Ein weiterer Beweis dafür, dass unsere Damen und Herren Politiker fernab der Realität leben.


Zitat:
Tja, dann wollen wir man alles mal nach Leipzig schicken...
Naja, da hier ja eh alles öffentlcih ist )bzw. das meiste, steht es ja zur Abholung bereit... Fragt sich nur, wann sie sich ihren Bot, Crawler oder was auch immer fertig haben, der das alles einliest ... oder aber die Provider werden dazu verpflichtet alles automatisch an die "Serverfarm" der Bibliothek zu übertragen...

Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln was in diesem UNSEREM Lande hier abgeht ... und es wird immer ärger


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Geändert von konrad (29.10.2006 um 02:38 Uhr).
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Alt 29.10.2006, 02:32   #3
Melodic
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  Themenstarter



Das Problem, irgendwann und -wie sollen auch durch Paßwort geschützte Homepages dort erfaßt werden, quasi der gesamte deutsche Internetbestand. Tolle Aussichten!





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Alt 29.10.2006, 02:46   #4
konrad
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Es ist doch keiner so bekloppt und stellt denen was freiwillig und kostenfrei zur Verfügung, wenn er keinen Nutzen davon hat, im Gegenteil vllt. noch, er hat Kosten für das freiwillige zur Verfügung stellen und die machen Kohle damit, wenn jemand das Werk dann einsehen will.


An einem von mir verfassten/geschaffenen Werk besitze ich erstmal die ALLEINIGEN Nutzungsrechte (egal was mir ein anderes Gesetz da auch wieder erzählen will!)

Es wird so langsam Zeit, dass sich BEMERKBARER Widerstand regt !


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Alt 29.10.2006, 02:58   #5
Melodic
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Ich habe meine Signatur nun fertig ergänzt, damit es auch niemand übersehen kann.


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Alt 29.10.2006, 08:31   #6
quman
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Irgendwie kommt mir das hier wieder wie ein "Schrei-Reflex" vor
Sicher, das Gesetz ist von fachfremden Volleulen ausbaldowert worden, aber ich will trotzdem mal darauf hinweisen, dass nie etwas so heiss gegessen wird, wie es gekocht wurde
Im Grunde ist der Hintergrundgedanke der Nationalbibliothek unstreitig kein schlechter. Websites, die irgendwann mal verschwinden, Inhalte und Onlineausgaben von Magazinen können dort auch in zig Jahren noch gelesen werden. Und das das kostenpflichtig ist, sollte ja wohl kein Anlass zur Aufregung sein, denn... eine Bibliothek verleiht nicht's umsonst - auch nicht die Bibliotheken mit den gedruckten Büchern

Da das Web viel zu schnelllebig ist, gehe ich davon aus, dass hier eine sinnvollere Art der "Ablieferung" stattfinden wird, als das jeder Websitenbetreiber seine Inhalte nach Leibzig schicken muss. Z.b. könnte man mit Google hier eine Kooperation eingehen und die dort archivierten deutschen Inhalte auf den leibziger Bibliotheksserver portieren.

Weiterhin sollte man nicht gleich in einen "Schrei-Reflex" verfallen, nur weil ein paar mit Stöcken bewaffnete Zwerge den Hügel heruntergestürmt kommt, um die freie Welt zu unterwerfen
Die müssen erstmal die notwendigen finanz. Mittel, Mitarbeiter und Möglichkeiten haben, um das Projekt überhaupt umsetzen zu können.
Zitat:
...Wie das funktionieren und durchgesetzt werden soll, ließ der Gesetzgeber allerdings offen.
(Nur zur Info, Google hat ca. 7000 Mitarbeiter und ca. 800.000.000 US$ für seine weltweite Recherche zur Verfügung gestellt)... Externer Link http://www.cczwei.de/aktuell.php

Allerdings, und da stimme ich in den "Schrei-Reflex" mit ein, finde ich die Tatsache, dass auch passwortgeschützte Pages davon umfasst werden sollen, mehr als nur bedenklich. Aber auch hier sollten wir uns klar machen, dass Unternehmen, wie z.b. Daimler-Chrysler, BASF, Siemens, Merck, Bayer, etc. wohl kaum firmeninterne Inhalte an die Nationalbibliothek "abliefern" werden Also, es wird sicherlich noch die eine od. andere Änderung geben, was ja auch im Gesetz mehr od. weniger angekündigt wird.



Zitat:

§ 20
Verordnungsermächtigung
Zur geordneten Durchführung der Pflichtablieferung und um einen nicht vertretbaren Aufwand der Bibliothek sowie um Unbilligkeiten zu vermeiden, wird das für Kultur und Medien zuständige Mitglied der Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu regeln:
1.
die Einschränkung der Ablieferungs- oder der Sammelpflicht für bestimmte Gattungen von Medienwerken, wenn für deren Sammlung, Inventarisierung, Erschließung, Sicherung und Nutzbarmachung kein öffentliches Interesse besteht,
2.
die Beschaffenheit der ablieferungspflichtigen Medienwerke und die Ablieferung in Fällen, in denen ein Medienwerk in verschiedenen Ausgaben oder Fassungen verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht wird,
3.
das Verfahren der Ablieferung der Medienwerke sowie
4.
die Voraussetzungen und das Verfahren bei der Gewährung von Zuschüssen.
Externer Link http://www.gesetze-im-internet.de/dn...133800006.html

Punkt 1. zeigt ja ganz klar, dass es Einschränkungen geben wird. Das öffentliche Interesse steht in der Regel dem Schutz der Privatsphäre juristisch gesehen zurück, sodass hier wohl kaum passwortgeschützte Bereiche privater Websites erfasst werden, ebenso wie passwortgeschützte Blogs.
Der im Gesetz nachfolgende Paragraph 21 sagt auch klar an, dass die landesrechtlichen Vorschriften über die Medienablieferung unberührt bleiben, sodass landesrechtlich geltende Ausnahmen (z.b. eben keine passwortgeschützten Websites zu archivieren) weiterhin gelten.
Darüber hinaus steht über allen Gesetzen und nachgeordneten Rechtsverordnungen das Grundgesetz, welches nur dem europäisches Recht untergeordnet ist.

Also, erstmal ruhig Blut


Grüsse
Q


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Alt 29.10.2006, 08:53   #7
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Zitat:
Zitat von quman

Also, erstmal ruhig Blut


Grüsse
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Genau.


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Alt 29.10.2006, 09:08   #8
BuckFix
 
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Die GEZ (oder besser die ÖR) betrachten das Internet ja als "Rundfunk" und stützen darauf ihre Gebührenerhebung. Laut obigem Gesetz sind aber in §3 Abs.4 ausschliesslich im Rundfunk (also in diesem Fall: Internet) gesendete Werke ausgenommen.
Jetzt würde mich doch glattweg mal interessieren, wie man einerseits das Internet als Rundfunk "verkaufen" kann und andererseits dieses Gesetz im Bezug auf das Internet handhaben will!

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Alt 29.10.2006, 09:20   #9
Lemmi
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Das kann man schieben wie man will. Um eine Antwort zu erhalten müsste man klagen. Da dies keiner machen wird, wird es keine Antwort geben. Sobald die ersten großen Seiten, die Material dritter verbreiten, eingescannt werden, kracht es eh. Kann man nur abwarten.

Derzeit ist deren Technik absolut nicht in der Lage Seiten einzuscannen die mit Frames und Tabellen arbeiten. Jednfalls stand das mal vor einer Weile in einem Artikel.

Also wurde wieder ein Gesetzt verabschiedet und es ist nichtmal die Grundlage zur durchführung vorhanden.

Hat es in letzter Zeit ja sehr oft gegeben.


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Alt 29.10.2006, 12:14   #10
Marze
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Also, glaubt hier einer wirklich, es geht um Archivierung all des Stusses im Internet


Marze's Signatur Laien halten Computer für unfehlbar. Anfänger halten sich für unfehlbar und suchen den Fehler beim Computer. Profis halten den Computer für fast unfehlbar und suchen den Fehler bei sich. (aus einem Computer Handbuch)
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