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#1 |
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Inspekteur
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Ort: Braunschweig
Alter: 44
Beiträge: 9.411
Renommee: 1012
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Nationalbibliothek sammelt.... Ein aussagekräftiger Kommentar dazu ist hier zu finden, ach alte Bekannte... ![]() Dort etwas nach unten scrollen bis Nationalbibliothek... und lesen, die kursiven Textbereiche sind Kommentare zum eigentlichen Gesetz. Tja, dann wollen wir man alles mal nach Leipzig schicken... Man beachte die §§ 14 + 15 ! ![]()
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#2 | ||
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Power Poster
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Ort: Unterfranken
Alter: 36
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Das ist doch schon wieder mal ein Witz³ Zitat:
... aber die Nutzung soll kostenpflichtig sein. Die spinnen, die "Römer" ! ... aber wahrscheinlich denken Sie nun sie wären die Schlauesten und hätten die Gelddruckmaschine neu erfunden. Was ein Schwachsinnsgesetz (größtenteils) ... das ruft ja fast gerade nach zivilem Ungehorsam, außerdem lässt es sich doch eh nie in der Praxis mit der Kohle und der Anzahl an Mitarbeitern verwirklichen. Ein weiterer Beweis dafür, dass unsere Damen und Herren Politiker fernab der Realität leben. Zitat:
... oder aber die Provider werden dazu verpflichtet alles automatisch an die "Serverfarm" der Bibliothek zu übertragen...Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln was in diesem UNSEREM Lande hier abgeht ... und es wird immer ärger ![]()
Geändert von konrad (29.10.2006 um 02:38 Uhr). |
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#3 |
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Inspekteur
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Das Problem, irgendwann und -wie sollen auch durch Paßwort geschützte Homepages dort erfaßt werden, quasi der gesamte deutsche Internetbestand. Tolle Aussichten! ![]()
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#4 |
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Power Poster
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Es ist doch keiner so bekloppt und stellt denen was freiwillig und kostenfrei zur Verfügung, wenn er keinen Nutzen davon hat, im Gegenteil vllt. noch, er hat Kosten für das freiwillige zur Verfügung stellen und die machen Kohle damit, wenn jemand das Werk dann einsehen will. An einem von mir verfassten/geschaffenen Werk besitze ich erstmal die ALLEINIGEN Nutzungsrechte (egal was mir ein anderes Gesetz da auch wieder erzählen will!) Es wird so langsam Zeit, dass sich BEMERKBARER Widerstand regt !
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#5 |
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Inspekteur
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Ort: Braunschweig
Alter: 44
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Renommee: 1012
![]() Themenstarter ![]() |
Ich habe meine Signatur nun fertig ergänzt, damit es auch niemand übersehen kann. ![]()
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#6 | ||
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Inspekteur
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Ort: Frankfurt/Main
Alter: 43
Beiträge: 8.220
Renommee: 884
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Irgendwie kommt mir das hier wieder wie ein "Schrei-Reflex" vor ![]() Sicher, das Gesetz ist von fachfremden Volleulen ausbaldowert worden, aber ich will trotzdem mal darauf hinweisen, dass nie etwas so heiss gegessen wird, wie es gekocht wurde ![]() Im Grunde ist der Hintergrundgedanke der Nationalbibliothek unstreitig kein schlechter. Websites, die irgendwann mal verschwinden, Inhalte und Onlineausgaben von Magazinen können dort auch in zig Jahren noch gelesen werden. Und das das kostenpflichtig ist, sollte ja wohl kein Anlass zur Aufregung sein, denn... eine Bibliothek verleiht nicht's umsonst - auch nicht die Bibliotheken mit den gedruckten Büchern ![]() Da das Web viel zu schnelllebig ist, gehe ich davon aus, dass hier eine sinnvollere Art der "Ablieferung" stattfinden wird, als das jeder Websitenbetreiber seine Inhalte nach Leibzig schicken muss. Z.b. könnte man mit Google hier eine Kooperation eingehen und die dort archivierten deutschen Inhalte auf den leibziger Bibliotheksserver portieren. Weiterhin sollte man nicht gleich in einen "Schrei-Reflex" verfallen, nur weil ein paar mit Stöcken bewaffnete Zwerge den Hügel heruntergestürmt kommt, um die freie Welt zu unterwerfen ![]() Die müssen erstmal die notwendigen finanz. Mittel, Mitarbeiter und Möglichkeiten haben, um das Projekt überhaupt umsetzen zu können. Zitat:
Allerdings, und da stimme ich in den "Schrei-Reflex" mit ein, finde ich die Tatsache, dass auch passwortgeschützte Pages davon umfasst werden sollen, mehr als nur bedenklich. Aber auch hier sollten wir uns klar machen, dass Unternehmen, wie z.b. Daimler-Chrysler, BASF, Siemens, Merck, Bayer, etc. wohl kaum firmeninterne Inhalte an die Nationalbibliothek "abliefern" werden Also, es wird sicherlich noch die eine od. andere Änderung geben, was ja auch im Gesetz mehr od. weniger angekündigt wird.Zitat:
Der im Gesetz nachfolgende Paragraph 21 sagt auch klar an, dass die landesrechtlichen Vorschriften über die Medienablieferung unberührt bleiben, sodass landesrechtlich geltende Ausnahmen (z.b. eben keine passwortgeschützten Websites zu archivieren) weiterhin gelten. Darüber hinaus steht über allen Gesetzen und nachgeordneten Rechtsverordnungen das Grundgesetz, welches nur dem europäisches Recht untergeordnet ist. Also, erstmal ruhig Blut ![]() Grüsse Q
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#7 | |
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Direktor
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 12.06.2000
Ort: Dresden
Alter: 41
Beiträge: 40.346
Renommee: 4122
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Tournaments Won: 1 |
Zitat:
Genau.
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#8 |
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Die GEZ (oder besser die ÖR) betrachten das Internet ja als "Rundfunk" und stützen darauf ihre Gebührenerhebung. Laut obigem Gesetz sind aber in §3 Abs.4 ausschliesslich im Rundfunk (also in diesem Fall: Internet) gesendete Werke ausgenommen. Jetzt würde mich doch glattweg mal interessieren, wie man einerseits das Internet als Rundfunk "verkaufen" kann und andererseits dieses Gesetz im Bezug auf das Internet handhaben will!
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#9 |
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Direktor
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Registriert seit: 12.06.2000
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Alter: 41
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Das kann man schieben wie man will. Um eine Antwort zu erhalten müsste man klagen. Da dies keiner machen wird, wird es keine Antwort geben. Sobald die ersten großen Seiten, die Material dritter verbreiten, eingescannt werden, kracht es eh. Kann man nur abwarten. Derzeit ist deren Technik absolut nicht in der Lage Seiten einzuscannen die mit Frames und Tabellen arbeiten. Jednfalls stand das mal vor einer Weile in einem Artikel. Also wurde wieder ein Gesetzt verabschiedet und es ist nichtmal die Grundlage zur durchführung vorhanden. Hat es in letzter Zeit ja sehr oft gegeben.
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#10 |
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Power Poster
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Ort: Highway to Hell
Beiträge: 6.785
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Also, glaubt hier einer wirklich, es geht um Archivierung all des Stusses im Internet ![]()
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