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  1. #1
    WinHelpline Admin Lemmi ist jedem bekanntLemmi ist jedem bekanntLemmi ist jedem bekanntLemmi ist jedem bekanntLemmi ist jedem bekanntLemmi ist jedem bekannt Avatar von Lemmi
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    Standard Zentralrat der Juden erwägt Strafanzeige gegen YouTube

    Der Zentralrat der Juden erwägt wegen einer Reihe von rassistischen und kriegsverherrlichenden Videos Strafanzeige gegen die Videoplattform YouTube. Die Internet-Firma mache sich der Beihilfe zur Volksverhetzung schuldig, sagte Vizepräsident Salomon Korn dem Fernsehmagazin Report Mainz.

    Ich erwarte, dass die Staatsanwaltschaft, dass die Behörden, dass auch die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen eintritt und dagegen vorgeht.

    Nach Recherchen des Magazins sind auf YouTube unter anderem der NS-Propagandafilm Jud Süß sowie verbotene Videos der Gruppen Kommando Freisler und Landser zu sehen. Die Sendung wird am Montagabend in der ARD ausgestrahlt.



  2. #2
    WinHelpline Moderator jubo14 wird schon bald berühmt werden Avatar von jubo14
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    So sehr ich den Zentralrat hier verstehen kann, frage ich mich doch manchmal, ob der eine oder andere denn schon in der heutigen Zeit angekommen ist.

    Meiner Information nach gehört YouTube zu Google.
    Google ist eine US-Firma.
    Folglich kann man dann ja wohl auch nur nach US-Recht, in den USA gegen diese Machwerke vorgehen. Nur dazu müssten diese dann auch nach US-Recht verboten sein. Und genau dort liegt dann ja wohl das Problem. Denn was hierzulande als Volksverhetzung verfolgt wird, gilt un den USA als freie Meinungsäußerung, die durch die Verfassung geschützt ist.
    Hier jetzt also nach Staatsanwaltschaft, Behörden und gar der Bundesregierung zu rufen, zeugt von einer erschreckenden Unkenntnis der Realität.

    Das einzige was jetzt passieren wird ist, dass Leute, denen die angesprochenen Machwerke bisher völlig egal waren, nun mal aus Neugierde auf die Suche danach gehen.

    Weniger wäre hier mehr gewesen!


    JuBo14

    Ich würde nie behaupten, andere Menschen sind doof.
    Allerdings bin ich der Meinung, dass einige Menschen völlig anders denken als ich!

  3. #3
    Power Poster konrad wird schon bald berühmt werdenkonrad wird schon bald berühmt werden Avatar von konrad
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    Standard

    Ich kann die Meinung des Zentralrates nachvollziehen und befürworte auch, dass solche Videos aus dem Netz verschwinden (bzw. zumindest in Deutschland nicht zugänglich sind!), denn in Deutschland macht man sich damit strafbar (unter Umständen!)

    Nach Nachforschungen von "Report" sind auf Youtube der NS-Propagandafilm "Jud Süß", wie auch verbotene Videos der Gruppen "Kommando Freisler" und "Landser" zu sehen. Die Sendung läuft heute abend in der ARD um 21.45Uhr, der betreffende Beitrag ist mit "Hass frei Haus" betitelt. Weitere Themen der Sendung sind: "Null-Euro Jobber - Wie Hartz IV-Empfänger zu kostenloser Arbeit gezwungen werden" + "Getarnte Werbung - Die fragwürdigen PR-Kampagnen der Bundesregierung".

    Das einzige was jetzt passieren wird ist, dass Leute, denen die angesprochenen Machwerke bisher völlig egal waren, nun mal aus Neugierde auf die Suche danach gehen.
    Denke ich nicht, denn wem sowas bisher egal war bzw. das Thema nicht interessiert, der interessiert sich dann auch nicht dafür. Sympatisanten solcher Machwerke kennen sie eh schon. Totschweigen hilft da auch nicht. Dagegen muss/sollte vorgegangen werden, damit so ein Dreck aus dem Netz verschwindet! (selbst wenn das 100%ig nicht in der Praxis durchführbar ist)


    Geändert von konrad (27.08.2007 um 12:45 Uhr)
    Der beste Lehrmeister im Leben ist die persönliche Erfahrung !

  4. #4
    AMI
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    Hallo zusammen,

    ich schließe mich den Vorredner bzgl. Verbot / Zugriffsbeschränkung an. Allerdings stellt sich die Frage, wieviele andere weitere I-Net Seiten verboten werden müssten und wo die Grenzen liegen.

    Das WWW hat nun mal den Nachteil, dass man dort relativ ungestraft ALLE INHALTE reinsetzen kann; man muss nur aufpassen wo man seinen Server hinstellt.

    Grüßle

    AMI


    Sani Sanelli - der kleine Helfer
    Projekt für Kinder zum Umgang mit Notfallsituationen

  5. #5
    No Life CerealKiller befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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    ich muss mich doch glatt mal einmischen; wenn die Regierung hier eine art "firewall" einrichten würde, um uns vor bösen inhalten zu schützen, haben wir hier chinesische oder ddr-zustände. es kann nicht angehen, dass in einem freien und demokratischen staat derartige zensur angestrebt wird. demokratie heisst auch, dass man andere "meinungen" (auch wenn sie einem nicht passen) wenigstens toleriert...
    und überhaupt, für jud süss brauch ich youtube nicht, den kann man als torrent auch ziehen...
    (übrigens: grottenschlechter film)

    es ist verständlich, dass sich der zentralrat auf den schlips getreten fühlt, aber ist das internet nicht für freien informationszugang da?


    Ich werde ab sofort Kindergeld beantragen. Kinder hab ich zwar keine, aber das Gerät zum herstellen ist vorhanden. Und erst wenn ich Kindergeld bekomme, werd ich für einen PC mit Netzwerkkarte ohne Internetzugang an die GEZ zahlen!

  6. #6
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    Zitat Zitat von CerealKiller
    aber ist das internet nicht für freien informationszugang da?
    Hier geht es nicht in erster Linie um Internet.
    Diskriminierung einer anderen Glaubensgemeinschaft wäre auch auf Papier oder mündlich eine Diskriminierung. Es geht um die negative Darsellung einer Gruppe von Menschen, egal in welcher Medien-Form


    i disagree...

  7. #7
    WinHelpline Moderator jubo14 wird schon bald berühmt werden Avatar von jubo14
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    Um es klar zu stellen, ich toleriere die Geisteshaltung, die hinter diesen (wie ich ja auch geschrieben habe) Machwerken stecken, in keiner Weise.
    Nur gilt es hier schlicht die verschiedenen Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen.
    Auf der einen Seite haben wir das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf der anderen Seite gibt es in unserem Staat Grenzen hierfür, die durch das Strafrecht festgelegt sind.

    Das ist auch gut so!

    Nur sollten wir uns davon frei machen, die alleinige Wahrheit gepachtet zu haben.
    Wenn wir hier nun, aus welch guten Gründen auch immer, schnell und laut nach der Beseitigung, oder zumindest der Blockierung, dieser Inhalte rufen, stellt sich für mich sofort die Frage, wodurch sich "unsere Meinungs- und Informationsfreiheit" von der in China unterscheidet? Die Beschneidung von Informationen ist und bleibt Zensur!

    Und was Zensur bewirkt, können wir hervorragend im östlichen Teil unseres Landes sehen. Dort wurde von Staatswegen jegliche Auseinandersetzung mit der Vergangenheit unterbunden und der Zugang zu allen problematischen Dokumenten weitestgehend verhindert. Wie wenig das genützt hat, kann man in fast jeder Nachrichtensendung sehen.
    Nicht Verbot, sondern Auseinandersetzung ist das Mittel um diesen braunen Sumpf auszutrocknen. Genau wie einer meiner Vorposter kenne ich den angesprochenen Film nämlich auch. Und neben seinem unerträglichen politischen Hintergrund ist er eben auch ein unglaublich schlechter Film. Genau wie ein gewisses verbotenes Buch eines gewissen A.H. unglaublich gruselig ist. Jeder der dieses Buch gelesen hat, kann nicht mehr behaupten, er hätte nichts gewusst! Dort wurde bereits 10 Jahre vor der "Machtergreifung" sehr deutlich aufgeschrieben, was dann von 33 bis 45 auch tatsächlich stattgefunden hat. Aber wie soll ich mich mit einem Buch auseinandersetzen, dass ich überhaupt nicht lesen darf? Wie soll ich Argumentationen wiederlegen, die ich nicht zitieren darf?

    Und genau aus diesem Grund habe ich weniger Probleme damit, dass ich an irgendwelchen Stellen über irgendwelchen braunen Mist stolpere, als wenn mir jemand anderes vorschreibt, welche Informationen für mich gut sind und welche nicht!


    JuBo14

    Ich würde nie behaupten, andere Menschen sind doof.
    Allerdings bin ich der Meinung, dass einige Menschen völlig anders denken als ich!

  8. #8
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    Stimme voll und ganz damit überein jubo14. Wir haben weder die Wahrheit für uns alleine gepachtet, noch sollten wir "Zensur" (wegleugnen) gutheissen.

    Es ist einfach gut zu wissen, dass jeder Mensch, der es nötig hat, "anders Denkende" fertig zu machen, selbst riesengrosse Mangelerscheinungen hat, halt eben zu grosse um damit fertig zu werden.


    i disagree...

  9. #9
    Andy1
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    Cool

    Kurz und knapp, da wollte der Zentralrat wieder einmal von sich aufmerksam machen.

    Okay, einfache Diskriminierung, was macht der Staat Israel, damit man ihn nicht verbieten sollte?

    Wer hier schreit, der Zentralrat hat Recht, sperrt das Internet von solchen Inhalten, sollte gleich seinen PC zum Fenster rauswerfen oder Netzwerk aller Art von seinem Rechner verbannen.

    Entweder sind wir Mündige Bürger die sich ein Urteil bilden können, oder einfach eine Herde Schafe die nur auf die Schur warten.



  10. #10
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    §86

    Der vollständige Paragraf laut Strafgesetzbuch:

    § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

    (1) Wer Propagandamittel

    1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

    2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

    3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

    4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

    im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

    (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

    (4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

    § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

    2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

    (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.

    (3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
    ... gibt bestimmt noch einen zutreffenderen § aber ich habe ihn auf die schnelle nicht gefunden.


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