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  1. #1
    WinHelpline Moderator Joerg wird schon bald berühmt werden Avatar von Joerg
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    Post Regelmäßiger eBay-Verkauf privater Ware gilt als gewerblich

    eBay-Nutzer, die regelmäßig über die Internet-Handelsplattform Waren verkaufen, ist auch dann gewerblich tätig, wenn die Gegenstände aus seinem Privatvermögen stammen. Das berichtet die Zeitschrift „OLG-Report“ unter Berufung auf einen kürzlich gefällten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. [mehr]

    Quelle: ComputerPartner



  2. #2
    BuckFix
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    Mich würde dabei interessieren, wie das mit der Steuergesetzgebung in Übereinstimmung gebracht wird, nach der private Verkäufe bis zu einer Höhe von 400(?) Euro steuerfrei sind.



  3. #3
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    Gute Frage. Da es dann keine privaten Verkäufe mehr sind, dürften die Verkäufer Probleme kriegen.


    "*´¨)
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    (¸.·´. (¸.·` *
    .·`.the blue magnetic storm.....
    (¸.·``··*


    The Bitterness of Poor Quality Remains Long After the Sweetness of Low Price is Forgotten.

  4. #4
    Freak Jacky wird schon bald berühmt werden Avatar von Jacky
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    Hallo,

    also dieser eBay-Nutzer ist als "Power-Seller" registriert und hatte in einem Jahr 484 bewertete Verkäufe. Auf mich wirkt das schon sehr gewerblich. Außerdem ist ein "Power-Seller" grundsätzlich als ein gewerblicher Verkäufer einzustufen.

    Quelle: Az: 6 W 27/07

    Gruß,
    Jacky



  5. #5
    Power Poster e2e4 wird schon bald berühmt werden Avatar von e2e4
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    M.E. dennoch sehr schwammig, wo beginnt denn "regelmäßig"? Bei 12, 50 oder 100 Auktionen im Jahr? Was ist mit Sammlern, bei welchen sich Kauf&Verkauf die Waage halten dürften?

    Grüße, e2e4


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  6. #6
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    Diese Frage beschäftigt schon öfters...

    Soweit ich weiss hängt das aus einer Abhängigkeit von Anzahl der Verkäufe und Umsatz zusammen wonach die Finanzämter prüfen, wenn sie es denn tun.

    Zudem: Die Finanzpolitik hat in der Besteuerung noch nie Gesetzkonform gearbeitet. Daher ist das mit den 400 EUR durchaus eine berechtigte Frage wieder. Aber solange uns die Finanzämter immer wieder mit neuen Regelungen maltetrieren die noch nicht mal dem Grundgesetzt genügen, die aber von der breiten Masse nicht angefochten wird und daher das Nutzen/Kosten Verhältnis stimmt, wird sich daran wohl auch nichts ändern.



  7. #7
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    Soweit ich weiss hängt das aus einer Abhängigkeit von Anzahl der Verkäufe und Umsatz zusammen wonach die Finanzämter prüfen, wenn sie es denn tun.
    ... und wie soll dies Geschehen? M.W. dürfen die Behörden doch nur die Stammdaten, sowie den Kontostand der Bankkonten einsehen, die eigentlichen Transaktionen sind tabu. Oder bin ich hier fehlinformiert?

    Grüße, e2e4


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  8. #8
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    Es ging mir jetzt mehr um die Bewertungskriterien wenn es zu einer Steuerprüfung käme.

    Zudem wo wäre es das Problem bei einer Plattform wie Ebay zumindest nach Menge der Transaktionen zu selektieren. Ich denke das wird nur eine Frage der Zeit darstellen, da hier nunmal erheblich Geld an des Fiskus vorbei geht.



  9. #9
    Power Poster e2e4 wird schon bald berühmt werden Avatar von e2e4
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    Salut,

    Zudem wo wäre es das Problem bei einer Plattform wie Ebay zumindest nach Menge der Transaktionen zu selektieren. Ich denke das wird nur eine Frage der Zeit darstellen, da hier nunmal erheblich Geld an des Fiskus vorbei geht.
    Das sehe ich schonmal gar nicht so. Ich denke nicht, dass die Menge der Transaktionen entscheidend ist. Dann müsster jeder regelmäßige Inserat einer Kleinanzeigen-Zeitung ja ebenfalls ein Gewerbe treiben ...

    Einfaches Beispiel: Du bist Sammler, nehmen wir einmal an von Büchern. Du erwirbst in Regelmässigkeit komplette Sammlungen oder einzelne Exemplare und stellst ab und an fest, dass Du doppelte Ausgaben etc. hast. Diese möchtest Du nun nicht in die Blaue Tonne werfen, sondern bietest selbige wieder an. Für die Bücher, welche Du wieder verkaufst erzielst Du nie mehr als den Startwert von 1,00 EURO.

    Grüße, e2e4


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  10. #10
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    bei über 400 Verkäufen im Jahr kann man durchaus von einer Nachhaltigkeit sprechen. Aufgrund dieses Urteils sollte man die Rechnungen sämtlicher Anschaffungen aufbewahren, nur wenn ich mehr als die Anschaffungskosten bekomme, erziele ich auch einen Gewinn, in Fällen von Verlusten kommt das Finanzamt schnell wieder zum Ergebnis "Liebhaberei".


    Viele Grüße
    Jürgen

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