Die umstrittenen Kinderpornografie-Ermittlungen mit Hilfe von Kreditkarten sind einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) zufolge rechtmäßig gewesen. Das Amtsgericht Halle habe die Beschwerde eines Betroffenen aus Düsseldorf zurückgewiesen.
Dies sagte der leitende Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann am Montag dem MDR-Magazin Sachsen-Anhalt heute. Ermittler aus Sachsen-Anhalt hatten Daten von Millionen Kreditkartenkunden aus Deutschland auf den Kauf von Kinderpornos im Internet überprüft.
Beim Amtsgericht Halle waren mehr als 20 Anträge gegen dieses Vorgehen eingegangen. Die Kritiker argumentierten, es habe keinen konkreten Anfangsverdacht für die Überprüfung gegeben. Es handele sich um eine Rasterfahndung, für die ein richterlicher Beschluss hätten vorliegen müssen. Der Oberstaatsanwalt sagte, es habe ausreichend Anhaltspunkte gegeben, um die Daten zu prüfen. Es habe sich nicht um eine Rasterfahndung gehandelt.







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