Die P2P-Tauschbörse KaZaA ist mal wieder verklagt worden. Das wäre an sich nichts Neues, wäre die Klägerin nicht eine ehemalige KaZaA-Nutzerin.

Wie "ars technica" berichtet, wurde Catherine Lewan im April dieses Jahres von Sony BMG aufgrund von Urheberrechtsverletzungen verklagt, musste sich auf einen Vergleich einlassen und eine Strafe zahlen. Dieses Geld will sie sich nun offenbar von Sharman Networks, dem Betreiber von KaZaA, zurückholen.

Ihre Begründung: der Hersteller habe die Software vorsätzlich so vermarktet, dass man als Anwender den Eindruck bekommen musste, vollkommen legal zu handeln. Schhießlich würden viele User die Software nutzen, um damit Musik und Videos zu katalogisieren und zu speichern. Darüber, dass diese Daten automatisch über das KaZaA-Netzwerk verteilt werden, sei man nicht hinreichend aufgeklärt worden, so Lewan. Sollte sie mit ihrer Klage Erfolg habe, dürften Sharman Networks eine ganze Welle ähnlich gelagerter Gerichtsverfahren ins Haus stehen.