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  1. #1
    WinHelpline Admin Lemmi ist jedem bekanntLemmi ist jedem bekanntLemmi ist jedem bekanntLemmi ist jedem bekanntLemmi ist jedem bekanntLemmi ist jedem bekannt Avatar von Lemmi
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    Standard Händler schüchtert eBay-Kunden ein

    eBay-Bewertungen sollten grundsätzlich sachlich und wahr sein. Besonders, wenn ein Händler sich nicht korrekt verhält, können im Ärger abgegebene Negativ-Einträge den Käufer in juristische Fallstricke verwickeln, so das Computermagazin c't.

    Gleich in mehreren Fällen hat ein eBay-Händler mangelhafte Ware weder ausgetauscht noch das Geld zurücküberwiesen. Nach dem Kauf eines Barebones etwa stellte der Kunde fest, dass die Grafikkarte nicht in Ordnung war und schickte das Gerät zurück, ohne einen Ersatz zu erhalten. Auf Nachfrage wurde ihm versichert, man werde sich melden und einige Wochen später, man werde den Vorgang prüfen. Als auch dann nichts passierte gab der Kunde seine eBay-Bewertung ab: "Vorsicht!!!
    Defekte Ware zurückgeschickt. Seit 25. 11. 05 keine Reaktion".

    Sachlich ist die Aussage nicht richtig, denn die Firma hatte zumindest geantwortet, dass sie sich um die Reklamation kümmern werde, auch wenn das nicht geschah. Als Reaktion drohte der Händler mit seinen Anwälten, wenn der Negativ- Eintrag nicht unverzüglich gelöscht werde. Außerdem wolle der Händler das Gerät einbehalten und rechnete vor, dass die Kosten einer Unterlassungsklage bei einem Streitwert von 15.000 Euro, der sich aus der Negativ-Bewertung ergebe, dessen Wert um ein Vielfaches übersteigen würde.

    "Hier handelt es sich zwar um ein besonders krasses Beispiel", erläutert c't-Redakteur Georg Schnurer.

    "Man sollte eBay-Bewertungen aber prinzipiell nicht im Zorn abgeben, um dem Händler in strittigen Fällen nicht unnötig einen Vorwand für eine Abmahnung zu liefern."

    Allerdings ist die Einbehaltung von Ware, um deren Wert später mit Gerichtskosten zu verrechnen, rechtswidrig.

    Bei strittigen Fällen rät c't, frühzeitig das Einigungsverfahren von eBay zu nutzen. Auf diese Weise kann man die Kommunikation zwischen Händler und Kunden besser belegen.



  2. #2
    Freak coocane wird schon bald berühmt werden
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    ha, das möchte ich ja mal sehen, dass irgendjemand wegen einer negative-bewertung bei ebay verklagt oder abgemahnt wird. und dann immer solche typen, die dreck am stecken haben. au mann...

    an ebays stelle würde ich die sofort bannen, weil das ganze bewertungssystem nicht funktioniert, wenn man als ebayer rechtlichen beistand braucht, um zu bewerten. es gibt ja sowieso die möglichkeit, bewertungen zurückzuziehen. würde man mit den kunden ordentlich umgehen, gibt's auch keine negativ-bewertung... manchmal ist es so einfach...



  3. #3
    BuckFix
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    Ich finde die Vorgehensweise zwar auch nicht richtig, aber ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht:
    Wenn in der Bewertung nicht den Tatsachen entsprechende Behauptungen veröffentlicht werden, entspricht das u.U. dem Tatbestand der Verleumdung. Im Artikel wurde ja bereits erwähnt, dass die Aussage in der Bewertung sachlich nicht korrekt war. Dass hier professionelle Händler natürlich "alle Register ziehen", ist zwar von der Sache her verwerflich, rechtich gesehen befinden sie sich aber in einem solchen Fall im Recht.
    Wäre in diesem Fall die Bewertung zwar negativ ausgefallen, aber die Begründung sachlich korrekt gewesen, hätte besagter Händler auch keine rechtliche Handhabe, um die Bewertung anzufechten.

    Was aus dem Artikel oben nicht deutlich genug hervorgeht: nicht die Bewertung mit "negativ" war hier Ursache des Streits, sondern die Begründung "...keine Reaktion". Dies entspricht nunmal nicht den Tatsachen.

    Nicht, dass ich die schwarzen Schafe unter den Ebay-Haien hier auch noch verteidigen will, aber auch als Kunde muss man mit seiner Kritik sachlich einwandfrei bleiben.



  4. #4
    Freak coocane wird schon bald berühmt werden
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    richtig, deshalb meinte ich ja auch "ohne rechtlichen beistand". für einen laien ist die aussage "keine reaktion" IMO durchaus angebracht, wenn er über wochen hinweg nur vertröstet wird und ihm selbst dann nur auf nachfrage antwortet wird.

    und ebay sollte ein interesse daran haben, unseriöse ebayer relativ schnell bloß zu stellen, damit sich der schaden in grenzen hält. sonst könnte ein betrüger ja immer wieder die kunden auf nachfrage vertrösten, das über monate hinziehen und so immer mehr kunden abziehen.

    IMO ist verleumdung auch ne ganz heisse sache. wurden diese foren-abmahnungen nicht auch auf verleumdungsklagen aufgebaut? wenn ein privatmann seine meinung irgendwo postet, dann ist das IMO keine verleumdung, sondern eine persönliche meinung, die evtl. nur "unglücklich" ausgedrückt ist, den kern der sache aber trifft. in dem fall nämlich, dass der verkäufer nicht reagiert, im sinne von umtausch, ersatz, geld zurück, etc.

    dass unser rechtswesen das anders sieht ist mir klar. aber nicht alles was recht ist, ist logisch oder praktikabel.

    tja... mal sehen, was draus wird. mich würde ja mal die unterstützung von ebay interessieren. lemmi, hast du noch weitere links zu dem thema? evtl. die website von dem verklagten?

    gruß.



  5. #5
    Power Poster McMuffin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast Avatar von McMuffin
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    Also, ich muss sagen, dass mir der eBay-Käufer schon ein bissel Leid tut, da kauft er einen Barebones, den er womöglich dringend brauchte und nun kann er dank defekter Hardware und Einsendung dieser, diesen nicht in Betrieb nehmen (ich denke, man kann sich da gut hineinversetzen). Da daraufhin wochenlang keine "echte" Reaktion folgte (Austausch der Grafikkarte) hatte er sicher im Frust die negative Bewertung gegeben. Und ich denke mal, dass es OK war. Pech halt nur, das er mit dem Zusatz "keine Reaktion" in den Misthaufen gegriffen hatte. Hätte er doch nur als Zusatz geschrieben:"bis jetzt noch kein Umtausch defekter Hardware" oder so ähnlich.

    Meine Meinung: solche "Poweruser" mit diesen Praktiken gehören dauerhaft aus dem eBaygeschäft verbannt! Da macht es echt keinen Spaß! Zum Glück bin ich bis jetzt (nach vielen Jahren) von diesen Geschäftspartnern verschont geblieben bzw. nicht ins Geschäft gekommen.

    Thema Bewertungen: ich persönlich finde das Bewertungssystem ein Witz und nicht als Referenz anwendbar. Jeder eBay-Anfänger, der noch gierig nach positiveb Bewertungen ist, gibt fast immer eine positive Bewertung an die eBay-Verkäufer, um dann auch eine positive zu bekommen. Wenn der Versand halt 2 bis 3 Wochen dauerte, nur weil der Powerseller die Ware inoffiziell nachbestellte , bekommt er trotzdem eine positive Bewertung mit "Standardsprüchen, wie super gelaufen, oder gerne wieder etc. Kaum ein echter Anfänger würde seine wertvoll ergatterten Bewertungen mit einer negativen versauen wollen - also positiv

    Erfahrene User, wie ich zum Beispiel, lassen sich da nicht lumpen und kaufen etwaige Produkte, die Probleme "verursachen" könnten, gleich mit einem anderen Account, wo es mir teils wurscht ist, dass ich dort negativ bewertet werde. Das heißt nicht, dass ich im Vorfeld schon weiß, dass ich negativ bewerte (habe in meiner Laufbahn erst 2x negativ bewerten müssen, da es schon tüchtig derb war) aber ich kann beruhigt bieten, ohne Angst haben zu müssen, dass er mich mit negativer Bew. "erpressen" könnte. Das Thema ließe sich noch viel weiter ausdehnen...



    Computer helfen nur Probleme zu lösen, die wir vorher nicht hatten...

    Vor jeder Änderung an Deinem System eine Sicherung vornehmen! Ein regelmäßiges Backup schadet übrigens auch nicht

  6. #6
    Cool Newbie iNsuRRecTioN wird schon bald berühmt werden
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    Exclamation ABER: Ebay ist schuld..!! :(

    Zitat Zitat von BuckFix
    Ich finde die Vorgehensweise zwar auch nicht richtig, aber ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht:
    Wenn in der Bewertung nicht den Tatsachen entsprechende Behauptungen veröffentlicht werden, entspricht das u.U. dem Tatbestand der Verleumdung. Im Artikel wurde ja bereits erwähnt, dass die Aussage in der Bewertung sachlich nicht korrekt war. Dass hier professionelle Händler natürlich "alle Register ziehen", ist zwar von der Sache her verwerflich, rechtich gesehen befinden sie sich aber in einem solchen Fall im Recht.
    Wäre in diesem Fall die Bewertung zwar negativ ausgefallen, aber die Begründung sachlich korrekt gewesen, hätte besagter Händler auch keine rechtliche Handhabe, um die Bewertung anzufechten.

    Was aus dem Artikel oben nicht deutlich genug hervorgeht: nicht die Bewertung mit "negativ" war hier Ursache des Streits, sondern die Begründung "...keine Reaktion". Dies entspricht nunmal nicht den Tatsachen.

    Nicht, dass ich die schwarzen Schafe unter den Ebay-Haien hier auch noch verteidigen will, aber auch als Kunde muss man mit seiner Kritik sachlich einwandfrei bleiben.
    Hey,

    bist schon echt nen Witzbold, denn "keine Reaktion" wurde nur geschrieben, weil für mehr kein Platz ist und daran ist Ebay schuld!
    Ich selber hatte schon mehrmals so ein Problem bei den Ebay Bewertungen. Wenn man ordentlich und korrekt eine Bewertung abgeben möchte, ist einfach nicht genug Platz dafür bzw. nicht genug Zeichen erlaubt..

    Das ist schon eine richtige Frechheit von Ebay!

    Deshalb müssen Abkürzungen wie "keine Reaktion" benutzt werden, denn sonst gibt die negative oder egal welche Bewertung überhaupt keinen Sinn.. -.-


    Zitat Zitat von McMuffin
    Also, ich muss sagen, dass mir der eBay-Käufer schon ein bissel Leid tut, da kauft er einen Barebones, den er womöglich dringend brauchte und nun kann er dank defekter Hardware und Einsendung dieser, diesen nicht in Betrieb nehmen (ich denke, man kann sich da gut hineinversetzen). Da daraufhin wochenlang keine "echte" Reaktion folgte (Austausch der Grafikkarte) hatte er sicher im Frust die negative Bewertung gegeben. Und ich denke mal, dass es OK war. Pech halt nur, das er mit dem Zusatz "keine Reaktion" in den Misthaufen gegriffen hatte. Hätte er doch nur als Zusatz geschrieben:"bis jetzt noch kein Umtausch defekter Hardware" oder so ähnlich.
    Genau dort liegt doch das Problem!
    Nämlich bei Ebay!

    Höchstwahrscheinlich hat/hätte "bis jetzt noch kein Umtausch defekter Hardware" (oder so ähnlich) gar nicht mehr in das Kommentarfeld reingepasst, weil diese viel zu kurz geratene Zeichenbegrenzung des Kommentarfeldes existiert.

    Ich glaube 80 Zeichen sind das oder so..Das ist lachhaft und einfach unzumutbar!

    Ein Minimum von 200-500 Zeichen wäre hier wohl sehr sinnvoll und es es würden solche Fälle und Schwierigkeiten sehr viel weniger auftreten..

    MfG
    CYA

    iNsuRRecTiON



  7. #7
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    Standard

    hier darf jeder seine Meinung äussern, aber ich will keine anmache gegen andere user bei haben. Solche Sätze wie "bist schon echt nen Witzbold" ohne den nötigen Smilie gehören hier nicht her. Damit kommt keine schlechte Stimmung auf, denn die gehört nicht auf die Helpline.



  8. #8
    BuckFix
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    Standard

    Zitat Zitat von iNsuRRecTioN
    Hey,

    bist schon echt nen Witzbold, denn "keine Reaktion" wurde nur geschrieben, weil für mehr kein Platz ist und daran ist Ebay schuld!...
    Vielleicht hätte man dann auf ein paar Ausrufezeichen verzichten müssen. Ich erspare es mir und euch jetzt mal, die korrekten Möglichkeiten aufzuzeigen, die man mit 80 Zeichen hätte.
    "Witzig" finde ich das Thema keinesfalls.
    Jedenfalls ist es keine Art und Weise, hier ebay den "Schwarzen Peter" zuschieben zu wollen, nur weil sich jemand nicht korrekt auszudrücken vermag. Schliesslich sind die technischen Möglichkeiten bei der Bewertung bekannt und man kann sich durchaus auch die Zeit nehmen, mit den 80 Zeichen auszukommen.

    Ich betone hier nochmals, dass ich mich damit keinesfalls auf die Seite der säumigen Verkäufer stellen will!



  9. #9
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    Standard

    Ich habe jetzt mal schnell eine Bewertung aus dem Hut gezaubert und auch das Datum mit reingebracht (siehe Anhang) Wenn man negativ bewertet, gönnt man sich sicher ein wenig Bedenkzeit um eine treffende Aussage zu finden (wie auch BuckFix [im übertragenen Sinne] meinte). Und bis auf das Wort zurückgeschickt habe ich mal absichtlich alles ausgeschrieben...


    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken Händler schüchtert eBay-Kunden ein-bewertung.jpg  

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  10. #10
    Andy1
    Gast

    Cool

    Sachlich korrekt wäre gewesen zu schreiben ,ab dem XXXXX keine Reaktion mehr.
    Ansonsten ist die ganze Sache pillepalle, den Händler sollte man bekannt machen und eine kurze Bewertung abgeben in der Form, Achtung Händler ist sehr schnell beim durchsetzen seiner Rechte aber nicht beim erfüllen seiner Pflichten.
    Denn ich denke mir das Geld für den Barebone hat er erhalten, nicht soviel auf das Ergebniss schauen, sondern erst einmal die Ursachen ansehen, ein rechtsgültiges Geschäft kam zustande, wurde aber von einer Partei nicht erfüllt. Und selbst die Bewertungsaussage ist richtig (auch ohne Datum) den sie entspricht den Tatsachen, was Probleme macht ist die Belegung der Tatsachen.
    Da zieht die ct' den richtigen Schluß.

    Mal nebenbei ich hätte den Händler ebenfalls ganz schnell verklagt, Erfüllung eines Rechtsgeschäftes, mache brauchen das.



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