
Zitat von
BuckFix Ich finde die Vorgehensweise zwar auch nicht richtig, aber ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht:
Wenn in der Bewertung nicht den Tatsachen entsprechende Behauptungen veröffentlicht werden, entspricht das u.U. dem Tatbestand der Verleumdung. Im Artikel wurde ja bereits erwähnt, dass die Aussage in der Bewertung sachlich nicht korrekt war. Dass hier professionelle Händler natürlich "alle Register ziehen", ist zwar von der Sache her verwerflich, rechtich gesehen befinden sie sich aber in einem solchen Fall im Recht.
Wäre in diesem Fall die Bewertung zwar negativ ausgefallen, aber die Begründung sachlich korrekt gewesen, hätte besagter Händler auch keine rechtliche Handhabe, um die Bewertung anzufechten.
Was aus dem Artikel oben nicht deutlich genug hervorgeht: nicht die Bewertung mit "negativ" war hier Ursache des Streits, sondern die Begründung "...keine Reaktion". Dies entspricht nunmal nicht den Tatsachen.
Nicht, dass ich die schwarzen Schafe unter den Ebay-Haien hier auch noch verteidigen will, aber auch als Kunde muss man mit seiner Kritik sachlich einwandfrei bleiben.
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