Das US-Berufungsgerichts hat den Patent-Rechtsstreit zwischen Infineon und Rambus völlig umgedreht. In seinem Urteil verwarf das Gericht das Urteil der ersten Instanz und bestätigte die Lizenzforderungen von Rambus gegen den deutschen Produzenten von Speicherchips. Gleichzeitig wurde die Verurteilung von Rambus wegen Täuschung der anderen Speicher-Unternehmen, die im Joint Electronic Device Engineering Council (JEDEC) gemeinsam an der Standardisierung von SDRAM- und DDR-SDRAM-Speichertechnologien arbeiteten, aufgehoben. Das Verfahren muss nun nochmals in der ersten Instanz aufgerollt werden.
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Die Entscheidung hat weitreichende Folgen, da Rambus jetzt Anspruch auf Lizenzgebühren nicht nur von Infineon sondern auch anderen Speicherherstellern wie Micron erhalten könnte. Rambus konzentriert sich auf die Entwicklung von Speichertechnologien, die an andere Unternehmen in Lizenz vergeben werden. Das Urteil der Berufungsinstanz löste einen Höhenflug der Rambus-Aktie aus. Der Kurs der Aktie stieg um 57 Prozent auf 11,69 Dollar. Bei Infineon gibt man sich zurzeit noch bedeckt. "Im Moment sind wir noch dabei, die Gerichtsentscheidung zu prüfen und behalten uns weitere Schritte vor", erklärte Pressesprecher Reiner Schönrock gegenüber pressetext.austria.
Die erste Runde des Patentverfahrens endete im Mai 2001 mit einem vollständigen Sieg von Infineon. Im August 2000 hatte Rambus gegen Infineon eine Klage wegen Verletzung seiner Patente für SDRAM- und DDR-SDRAM-Speicherchips eingebracht. Infineon reichte daraufhin eine Gegenklage ein. In den Gegenklagen wurde angeführt, dass Rambus die Erstellung offener Industriestandards im Standardisierungsgremium JEDEC untergraben habe, indem Rambus die anderen Unternehmen in der Arbeitsgruppe nicht über eigene relevante Patente und Patentanmeldungen informiert hatte. Infineon erhielt damals Recht und Rambus wurde zu einer Strafe von 3,5 Mio. Dollar sowie dem Ersatz der Anwaltskosten verurteilt.
Das Berufungsgericht begründet sein Urteil mit der Praxis der anderen JEDEC-Teilnehmer, ebenfalls nicht alle Speicher-Patente an das Gremium zu melden und führt als Beweis die Liste aller "relevanten" Patente an, die von den JEDEC-Mitglieder an die Organisation gemeldet wurden. Die mehr als 50 Mitglieder von JEDEC, darunter solche Schwergewichte wie IBM, Intel, Toshiba, Motorola oder AMD, legten demnach nur "relevante" 60 Patente vor. Hätte alle Unternehmen die gleiche breite Auslegung der JEDEC-Regeln angewendet wie Infineon in seiner Gegenklage gegen Rambus einforderte, hätten mehr Patente in der Liste enthalten sein müssen, so die Argumentation des Gerichts. "Selbst Infineon demonstrierte, dass die Veröffentlichungspflicht nicht so breit angelegt war, als es eine Methode zum Test von SDRAM nicht an die JEDEC meldete", heißt es in der Urteilsbegründung.*(<a href=http://www.pressetext.de target=_blank>pte</a>)<p><hr size=1 color=#383838>Links zum Thema:<ul><li><a href=http://www.fedcir.gov/opinions/01-1449.doc target=_blank>www.fedcir.gov</a></li></ul>




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