In wenigen Tagen, am 29. Mai, wird das Europaparlament über die Zulassung der pauschalen Speicherung von Verbindungsdaten ohne Anfangsverdacht entscheiden.

Hintergrund ist der Wunsch der Sicherheitsbehörden, im Falle einer Überwachungsanordnung gegen eine Person bereits Daten aus der Zeit vor der Überwachungsanordnung vorliegen zu haben. Damit dies möglich ist, müssen also sämtliche Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung erhoben und für eine gewisse Zeit - im Gespräch sind derzeit drei bis zwölf Monate - aufbewahrt werden. Diese Total-Speicherung der Verbindungsdaten "auf Vorrat" wird als "Data Retention" bezeichnet. Im Gegensatz zu den individuellen Überwachungsanordnungen sind von der "Data Retention" alle - und damit in erster Linie Unschuldige - betroffen.
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Dieses Vorgehen soll durch einen entsprechenden Zusatz in der EU-Richtlinie "über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation" ermöglicht werden, über die am 29. Mai entschieden wird. Wird der Zusatz angenommen, ist der Weg frei für die Einführung der pauschalen Datenspeicherung "auf Vorrat" in der EU.

Bereits in der Vergangenheit haben europäische Datenschützer vor den Konsequenzen einer solchen Aufweichung des Datenschutzes gewarnt. Insbesondere stelle ein solche Vorgehen eine Verletzung der Unschuldsannahme dar. Die fundamentalen Rechte auf Privatsphäre, Datenschutz und Meinungsfreiheit würden unterlaufen.

Selbst der europäische Ausschuß für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten (das "LIBE Komitee") hat sich gegen das Prinzip der Vorratsspeicherung (Data Retention) ausgesprochen.

Trotzdem haben zwei Parteien im Europaparlament, die zusammen die Mehrheit haben, ihre Unterstützung für die Zulassung angekündigt. Damit ist zu befürchten, daß es grünes Licht für die pauschale Speicherung der Verbindungsdaten geben wird.

Der Chaos Computer Club wendet sich zusammen mit anderen internationalen
Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen in einem Offenen Brief an die Parlamentsmitglieder und fordert sie auf, sich gegen diesen Zusatz auszusprechen und der Empfehlung des Bürgerrechts-Ausschusses zu folgen. Insbesondere wird in dem Brief die Meinung vertreten, daß das Instrument der Datenspeicherung nur aus konkretem Anlaß und nur auf individuelle Anordnung hin eingesetzt werden darf.

Helfen Sie mit, die pauschale Datenspeicherung auf Vorrat zu verhindern! Unterzeichnen Sie den Aufruf an das Europaparlament bis zum 28.05.2002 im Web:

<a href=http://www.stop1984.com/index2.php?text=letter.txt target=_blank>http://www.stop1984.com/index2.php?text=letter.txt</a>
<a href=http://www.ccc.de/ target=_blank>Quelle: Chaos Computer Club</a>