Die freie Enzyklopädie darf den bürgerlichen Namen des Hackers Tron nennen. So hat das Amtsgericht Charlottenburg heute in Berlin entschieden.
Die Eltern des verstorbenen Hackers Tron wollten verhindern, dass der Klarname ihres Sohnes weiter verbreitet wird. Da der bürgerliche Name in dem Online-Nachschlagewerk genannt wurde, erwirkten sie eine einstweilige Verfügung. Als Konsequenz setzte der Verein
Wikimedia die Weiterleitung von der Domain
wwwi.wikipedia.de zur deutschsprachigen
Wikipedia-Startseite aus. Seit heute ist die Umleitung wieder uneingeschränkt aktiv.
Das Gericht folgte der Auffassung von Wikimedia, dass die "postmortalen" Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen durch die Veröffentlichung genausowenig verletzt werden, wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Vaters. Der Verein hegt die Hoffnung, dass die Rechtsstreitigkeiten damit beigelegt sind. Schließlich sei dem eigentlichen Anliegen der Eltern damit nur geschadet worden.