Eine Amerikanerin wurde jetzt in den USA in zweiter Instanz zu einer Strafzahlung von 22.500 Dollar verurteilt, weil sie mindestens 30 Musiktitel illegal von einer Tauschbörse bezogen hatte.
Cecilia Gonzalez ist bereits im September 2003 von der RIAA (
www.riaa.com), der Plattenindustrie Amerikas, verklagt worden. Eine außergerichtliche Einigung durch die Zahlung von 3500 Dollar hatte sie

und ließ es stattdessen auf einen Prozess ankommen. In der ersten Instanz lautete die Strafbemessung für sie 22.500 Dollar. Im Berufungsverfahren wies der United States Court of Appeals (
www.ca7.uscourts.gov) nun ihren Einspruch ab.
Frau Gonzales hatte argumentiert, die Musikstücke nur heruntergeladen zu haben, um sich die spätere Kaufentscheidung zu erleichtern. Tatsächlich besaß die Mutter von fünf Kindern offenbar für einen Großteil ihrer 1370 Songs die entsprechenden Original-CDs. Die 30 Titel werden für sie mit je 750 Dollar nun allerdings ziemlich teuer.
Das Gericht meinte, die Tauschbörsennutzerin hätte die Titel gleich nach dem Herunterladen und Anhören löschen müssen. Die gespeicherte Kopie wäre ein vollwertiger Ersatz für einen rechtmäßig erworbenen Datenträger. Ein Ladendieb könne schließlich auch nicht behaupten, er würde das Diebesgut später bezahlen.