Die freenet AG hat vor dem Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom erwirkt. Beklagt wurde, dass ein zu freenet gewechselter Preselection-Kunde ohne sein Einverständnis von der Deutschen Telekom in einen anderen Telefontarif umgestellt worden war. Dieses Vorgehen wurde dem Konzern jetzt gerichtlich untersagt, teilte freenet heute, Donnerstag, in einer Aussendung mit.
"Das vom Gericht festgestellte wettbewerbswidrige Vorgehen der Telekom, das keinen Einzelfall darstellt, zeigt erneut, wie aggressiv die Deutsche Telekom ihre Marktposition gegen geltendes Recht ausnutzt", beklagte der Vorstandsvorsitzende der freenet AG, Eckhard Spoerr. Er sprach sich zudem für einen in der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes verankerten gesetzlichen Schutz für Verbraucher und Wettbewerber aus.
Bereits Anfang März hatte das Landgericht München in einem ähnlichen Fall gegen die Deutsche Telekom entschieden. Das Telekommunikationsunternehmen Tele2 hatte dem Branchenriesen vorgeworfen, dass dieser die Listen der von Tele2 geworbenen Preselection-Kunden gezielt für Rückgewinnungsversuche verwendet hat. (
pte)