Die Business Software Alliance (BSA) hat heute, Mittwoch, in einer Pressekonferenz zur Aktion "Osterputz" aufgerufen, bei der Unternehmen ihren Betrieb auf illegale Software überprüfen sollen. Vielen Unternehmen sei nach wie vor nicht bewusst, welche Bedrohung der Einsatz von illegaler Software in ihrem Unternehmen darstellt. Der Unternehmer trägt nämlich das volle Risiko potenzieller Schäden durch Viren und Würmer und ist außerdem für die eingesetzten Raubkopien voll haftbar.
Durch die erfolgreiche Tätigkeit der BSA konnte die Software-Piraterie-Rate im gewerblichen Bereich von 47% im Jahr 1994 auf mittlerweile 30% gesenkt werden. Trotzdem muss die österreichische Softwareindustrie jährliche Verluste von rund 65 Mio. Euro hinnehmen. Eine zehnprozentige Senkung der Piraterierate von derzeit 30% auf 20% bis zum Jahr 2006 könnte 3.600 zusätzliche Arbeitsplätze in der IT-Branche schaffen und die Steuereinnahmen erhöhen, meint der Regional Manager der BSA für Europa.
Auf der Website der BSA finden sich kostenlose Analyse Tools und Informationsmaterialien, mit denen der Softwarebestand auf eventuell nicht lizenzierte Software geprüft werden kann. Des Weiteren werden nützliche Kontakte und Links zur Verfügung gestellt, um sich gegebenenfalls Rat und Hilfe zu holen. Zu den Zielen der BSA zählt die kontinuierliche Senkung der Piraterie-Rate weltweit. 2006 sollen 66% aller Softwarekäufe im Internet stattfinden, doch die Konsumenten stehen dem e-Commerce noch immer skeptisch gegenüber. Pirateriebekämpfung und Urheberrechtsschutz stärken das Internet als Wachstumsmarkt.
Einen Großteil der Hinweise bekommt die BSA von IT-Mitarbeitern, die von der Geschäftsführung dazu angehalten werden, mit gestohlener Software zu arbeiten, ein weiterer Teil der Hinweise kommt von anderen Wettbewerbern. Die BSA erhält zunehmend Unterstützung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, kann sowohl ein zivilrechtliches als auch ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden. Zivilrechtlich hat man den Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz und Urteilsveröffentlichung. Strafrechtlich kann eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen beantragt werden, bei Gewerbsmäßigkeit droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
2.500 Unternehmen des mittelständischen Bereichs in Deutschland und Österreich wurden von einem von der BSA beauftragten Institut zur Thematik befragt, wie oft Unternehmen Audits durchführen, um Software- und Lizenzsituation zu überprüfen. 25% gaben an nie, 31% einmal im Jahr oder weniger, 27% meinten in sechs Monaten, 6% vierteljährlich und nur 11% mehr als einmal pro Quartal.
Die BSA wurde 1988 gegründet und ist eine weltweit operierende NPO, die den Rechtsschutz für Software zum Ziel hat. Zu ihren Mitgliedern gehören Unternehmen wie Adobe, Apple, Macromedia, Microsoft und PeopleSoft. Zu ihren Aufgaben hat sich die BSA die Aufklärung über das Software-Urheberrecht, eine enge Kooperation mit lokalen Behörden, Hilfestellung und Beratung gemacht. Außerdem verfolgt sie jede Art von Urheberrechtsverletzungen im Auftrag ihrer Mitglieder. Die BSA setzt sich weltweit für eine Schaffung von Urheberrechtsgesetzen ein und möchte das Urheberrecht international harmonisieren. (
pte)