Die SCO-Group, die mit Klagen gegen Linux-User vorgeht, will nun auch deutsche Anwender des freien Betriebssystems vor den Kadi bringen. Dazu bekämpft das Unternehmen, das Rechte an Linux für sich beansprucht, eine einstweilige Verfügung, die seine Lizenzforderungen in Deutschland einstweilen noch behindert. In Deutschland ist dem Unternehmen nämlich die Behauptung, das Linux-System sei sein geistiges Eigentum, gerichtlich untersagt.
Die SCO-Group hat in den USA bereits mehrere Klagen eingebracht, so im Vorjahr eine Milliardenklage gegen den Computerriesen IBM. In diesem Jahr ging das Unternehmen schließlich gegen Linux-User vor und brachte den US-Autoteilehändler AutoZone sowie den US-deutschen Autokonzern DaimlerChrysler vor Gericht.
In Deutschland schiebt eine einstweilige Verfügung etwaigen SCO-Klagen noch einen Riegel vor. Sein Unternehmen arbeite aber mit Hochdruck daran, auch in Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, sagte SCO-Group-Manager Gregory Blepp gegenüber der Financial Times Deutschland auf der diesjährigen CeBIT. Sollte die gerichtliche Verfügung aufgehoben werden, will Blepp als Erstes über SCOs Ansprüche breit informieren und dann einzelne Firmen anschreiben. Am Ende behält sich das Unternehmen auch Klagen wie in den USA vor.
Die Abmahnwelle ist mittlerweile ein wesentlicher Geschäftszweig des Unternehmens. Die Firma gehört zum Teil der Anwaltskanzlei Boies, Schiller & Flexner. Im ersten Quartal seines Geschäftsjahres hat die SCO Group für diverse Klagen bereits 3,4 Mio. Dollar ausgegeben. (pte)