In Brüssel startet heute, Mittwoch, ein für drei Tage anberaumtes Hearing zum Kartellverfahren der EU gegen Microsoft. Dabei drohen dem Software-Riesen außerordentlich hohe Strafen, heißt es in einem Bericht des Wall Street Journal. Das Blatt beruft sich dabei auf ein vertrauliches Statement von Kommission und Wettbewerbs-Regulatoren.
Die Kommission ermittelt bereits seit vier Jahren gegen Microsoft, ein Verfahren wurde schließlich im Jahr 2000 eingeleitet. Dabei geht es ähnlich wie bei dem im Vorjahr beigelegten Verfahren in den USA um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Der Kommission sind besonders Microsofts Aktivitäten ein Dorn im Auge, seine kostenlose Media-Player-Software mit dem Betriebssystem zu verknüpfen und damit Konkurrenten, die ähnliche Produkte anbieten, das Wasser abzugraben.
In einer vertraulichen Stellungnahme wird dem Software-Riesen vorgeworfen, gegen Wettbewerbsbestimmungen auch nach der Beilegung des Verfahrens in den USA verstoßen zu haben. Vor allem soll Microsoft im Bereich der Musik- und Videosoftware gegen EU-Recht verstoßen haben. Die Kommission werde, heißt es in der Stellungnahme, bei ihrem Urteil alle Umstände in Betracht ziehen, besonders die "Schwere und Dauer des Vergehens" und die Tatsache, dass sich Microsoft gegenüber der EU nicht kooperativ genug gezeigt habe.
Im schlimmsten Fall drohen dem Redmonder Konzern eine Strafe von 3,2 Mrd. Dollar - ein Zehntel seines Jahresumsatzes - sowie Auflagen zur weitreichenden Änderungen seiner Geschäftsstrategien. Das heute startende Hearing ist nicht öffentlichz und geht auf ein Ansuchen Microsofts zurück. Der Konzern wird eineinhalb Tage Zeit haben, seine Argumente den Brüsseler Wettbewerbshütern vorzulegen. Dann sind Konkurrenten und Dritt-Parteien an der Reihe, um ihre Sicht der Dinge darzulegen. Eine endgültige Entscheidung dürfte Anfang des kommenden Jahres getroffen werden - die Kommission möchte sich offensichtlich genug Zeit lassen, um ihren finalen Spruch juristisch "wasserdicht" zu machen, schreibt das Wall Street Journal.*(
pte)