Wie in den letzten Tagen bei uns zu lesen gewesen ist, wurde im "Kumulativer Patch für Windows Media Player" nicht nur Patches eingespielt. Auch wurden Änderung der Lizenzbedingungen eingebaut, welche Microsoft das Recht geben ohne Nachfrage Software zu installieren, die das Abspielen oder Kopieren der mit Digital Rights Management geschützten Inhalte verhindern sollen. Auf diese Meldungen reagiert jetzt Microsoft und stellt eine Pressemitteilung online, welche die ganze Sache erläutern soll.
Zum Text:
Der kumulative Patch Q320920, den Microsoft in der letzten Woche für den Windows Media Player veröffentlicht hat, steigert nicht nur die Sicherheit dieser Anwendung, sondern ermöglicht auch einen effektiveren Schutz digitaler Inhalte. Wie schon die Lizenzvereinbarungen für Windows Media Player 7.1 und Windows XP enthält auch die End User License Agreement (EULA) für den Patch einen Absatz, der sicher stellen soll, dass der Missbrauch urheberrechtlich geschützter Inhalte wirksam verhindert werden kann. Die Funktionalität und Sicherheit des Systems zur Verwaltung digitaler Benutzerrechte (Digital Rights Management = DRM) kann zu diesem Zweck mit Hilfe von Updates auf aktuelle Anforderungen des Marktes reagieren. Davon profitieren nicht nur die Anbieter dieser Inhalte, sondern auch die Benutzer, die zudem zu jeder Zeit vollständige Kontrolle über eventuell auf ihr System zu ladende Daten besitzen.
Eine zentrale Komponente von Windows Media Rights Management, dem von Microsoft entwickelten DRM-System, besteht in der schnellen Reaktionsfähigkeit von Anbietern. Im Bedarfsfall sollen diese einen Missbrauch ihrer urheberrechtlich geschützten Inhalte und die daraus resultierenden Schäden für die Anwender möglichst rasch einschränken können. Der Absatz in der EULA für den Patch Q320920 sowie für die bereits früher veröffentlichten Windows Media Player 7.1 und Windows XP soll die rechtliche Grundlage schaffen, damit die Anbieter und Microsoft umgehend die notwendigen Maßnahmen zur Unterbindung eines eventuellen Datenmissbrauchs einleiten können.
Auf diese Weise ist gewährleistet, dass Benutzer jederzeit und problemlos auf geschützte digitale Inhalte zugreifen können – selbst wenn eine Player-Anwendung aufgrund von Manipulation die für die Nutzung der Inhalte erforderlichen Sicherheitsvorschriften nicht erfüllt. Das DRM-System bietet Anbietern einen hohen Sicherheitsstandard für den Schutz ihrer Inhalte und schafft somit die Basis für die Akzeptanz dieser Technologie und dadurch zugleich für wirtschaftlich tragfähige Angebote hoher Qualität.
Neue Fassung der EULA
Microsoft erkennt an, dass der betreffende Absatz in der EULA für den Patch Q320920 sowie für Windows Media Player 7.1 und Windows XP in der derzeitigen Formulierung die zu Grunde liegende Absicht nicht unmissverständlich zum Ausdruck bringt. Aus diesem Grund wird Microsoft so schnell wie möglich eine neue Fassung dieses Absatzes erstellen, die seine Intention und die damit verbundenen Sachverhalte eindeutig klar macht. Festzuhalten ist: Die EULA überträgt Microsoft keinerlei Administratorenrechte für die Systeme von Benutzern. Die Benutzer besitzen zu jeder Zeit vollständige Kontrolle darüber, welche Daten auf ihr System geladen werden und welche Anwendungen sie benutzen können. Der Absatz in der EULA ist ausschließlich für zwei Szenarien vorgesehen, in denen die Sicherheit urheberrechtlich geschützter Inhalte unter Umständen bedroht und damit der Service für Endanwender zeitweise eingeschränkt sein kann.
Erstes Szenario: Ausschluss manipulierter Anwendungen
Das erste Szenario besteht in dem – selten auftretenden – Fall, dass eine Anwendung von Microsoft oder einem anderen Hersteller aufgrund von Manipulation die unautorisierte Wiedergabe von mit Windows Media Rights Management geschützten Dateien gestattet. In diesem Fall können sich die Anbieter an Microsoft wenden, um einen weiteren Missbrauch ihrer Inhalte durch diese Anwendung zu verhindern. Folgende Schritte werden vorgenommen:
- Die Anwendung wird einer Liste hinzugefügt, in der alle manipulierten Anwendungen enthalten sind, die die unautorisierte Wiedergabe von geschützten Inhalten gestatten.
- Die in dieser Liste aufgenommenen Anwendungen können keine DRM-geschützten Inhalte mehr abspielen. Wenn der Benutzer versucht, mit einer in der Liste enthaltenen Anwendungen eine geschützte Datei abzuspielen, wird er darauf hingewiesen, dass er einen unsicheren Player verwendet, und zu einer Website geführt, wo er ein Update seiner Anwendung auf einen nicht ausgeschlossene Player vornehmen kann.
- Das Update wird nicht automatisch durchgeführt, sondern bleibt voll und ganz der Entscheidung des Benutzers überlassen. Falls der Benutzer sich gegen ein Update entscheidet, kann er die geschützten digitalen Inhalte mit jeder anderen DRM-fähigen Anwendung abspielen, die nicht in der Liste manipulierter Player enthalten ist. Seine Lizenz zur Nutzung der Inhalte bleibt in jedem Fall bestehen. Auch die ursprüngliche, in die Liste unsicherer Player aufgenommene Anwendung kann er weiterhin zur Wiedergabe von nicht durch Windows Media Rights Management geschützten Inhalten verwenden.
- Immer wenn ein Benutzer über seinen DRM-fähigen Player auf einen Lizenz-Server zugreift, um dort eine Lizenz für digitale Inhalte zu erhalten, wird die in seinem Player integrierte Liste manipulierter Anwendungen aktualisiert.
Zweites Szenario: Änderung von DRM-AnforderungenDas zweite Szenario besteht darin, dass die Anbieter DRM-geschützter Inhalte die technischen Anforderungen für die Nutzung ihrer Dateien ändern. In diesem Fall ist es für Benutzer unter Umständen erforderlich, ihre Anwendungen durch bestimmte Komponenten zu aktualisieren.
- Entsprechend den EULA-Vorschriften werden Benutzer durch ihre DRM-fähige Anwendung darauf hingewiesen, dass ein Upgrade erforderlich ist. Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Benutzer werden die neuen Komponenten aus dem Internet geladen und aktualisiert.
- Falls ein Benutzer dem Upgrade nicht zustimmt, kann er nicht mehr auf geschützte Inhalte des betreffenden Anbieters zugreifen. Inhalte, die das Upgrade nicht erfordern, können weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.