Das Monopol der Swisscom auf die "letzte Meile" dürfte bald der Vergangenheit angehören. Der Schweizer Bundesrat hat nun seine Vorschläge zur Entbündelung der letzten Meile bis zum 15. Oktober in die Vernehmlassung (Begutachtung) geschickt. Die letzte Meile soll rasch entbündelt, der Regulierungsbehörde ComCom griffigere Regulierungsinstrumente zur Verfügung gestellt und das Fernmelderecht an die EU angepasst werden. Dies teilte das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)heute, Freitag, mit. Die Swisscom bedauert diese Entscheidung und hat sich in einer ersten Stellungnahme gegen zusätzliche regulatorische Eingriffe, die Investitionen in die Telekommunikationsinfrastruktur bremsen würden, ausgesprochen. Die neue Verordnung käme einer faktischen Enteignung gleich.
Vier Jahre nach der Öffnung des Fernmeldemarktes könne festgehalten werden, dass sich der schweizerische Rechtsrahmen grundsätzlich bewährt hat, sich aber auch einige Defizite gezeigt hätten, so das BAKOM. Dazu gehören insbesondere Mängel bei der Regulierung der Mietleitungen und der Entbündelung, schwerfällige Interkonnektionsverfahren, Lücken im Konsumenten- und Datenschutz sowie eine Anpassung an die EU-Rechtslage. Der Verband Inside Telecom (VIT), zu dem unter anderem Sunrise, T-Mobile Schweiz oder MCI WorldCom Schweiz gehören, begrüsst den Entscheid des Bundesrates. Die Entbündelung der letzten Meile einzuführen und die Mietleitungen dem Interkonnektionsregime zu unterstellen bedeute, dass Mietleitungen im Anschlussnetz künftig kostenorientiert und nichtdiskriminierend angeboten werden müssen, hiess es in einer Aussendung. Mit der Entbündelung würden die neuen Telekom-Anbieter das Recht erhalten, die letzte Meile der Swisscom (Kupferleitung zwischen der Swisscom – Ortszentrale und dem Hausanschluss) gegen entsprechende Gebühr ebenfalls zu benützen.
Die Swisscom kann diesem Vorhaben nichts Gutes abgewinnen. Beim schnellen Internet-Zugang (Breitband) herrsche heute schon intensiver Wettbewerb mit den Kabelnetzbetreibern, hiess es in einer Aussendung. Die Entbündelung sei zudem ein gravierender Eingriff in die Rechtsstellung des Unternehmens. Die Swisscom behält sich deshalb rechtliche Schritte vor, um die Interessen aller Aktionäre zu wahren. Für eine Regulierung des Mietleitungsangebotes und eine Verpflichtung zur Entbündelung des Teilnehmeranschlusses sei nach Auffassung von Swisscom eine Gesetzesrevision notwendig.
Neben der Entbündelung soll auch die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) neu organisiert werden. Nach geltendem Recht konnte die ComCom bei Marktbeherrschung in bestimmten Märkten erst auf Gesuch einer Fernmeldedienstanbieterin im Rahmen eines ordentlichen Interkonnektionsverfahrens tätig werden. Dieses Verfahren habe sich als schwerfällig, langwierig und zu wenig wettbewerbsfördernd erwiesen. Die ComCom soll deshalb regelmässig Märkte bestimmen, in denen sich eine Regulierung rechtfertigen würde. (pte)
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