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Rettung für die Raubkopie
Die juristische Debatte über den Kopierschutz für CDs wird von der technischen Entwicklung überrollt. Die Industrie verfolgt eigene Lösungsansätze.
Das Urheberrechtsgesetz von 1965 bedeutete den Schritt heraus aus der Illegalität. Im Jahr von "Yesterday", "Satisfaction" und dem "Tambourine Man" wurde in Deutschland der Mitschnitt von Radiosendungen erlaubt und somit das Recht auf die "Privatkopie" gesichert. Kassettenrekorder und Walkmen, Copyshops und Videorekorder, Computer und CD-Brenner haben der "Privatkopie" nichts anhaben können. Bis die Internet-Tauschbörsen kamen, Napster, Morpheus und Gnutella. Aus der Privatkopie wurde die Raubkopie. Und die soll jetzt abgeschafft werden.
An der gesetzlichen Grundlage dafür wird in Berlin gearbeitet. Bis Ende 2002 soll die EU-Richtlinie zum digitalen Urheberrecht umgesetzt werden. Der derzeitige Gesetzesentwurf erlaubt es den Anbietern digitaler Inhalte, ihre Produkte mit einem Kopierschutz zu versehen - und verbietet es den Nutzern, den Kopierschutz zu knacken. So ganz sicher ist sich das Justizministerium seiner Sache jedoch nicht. Denn wer den Schutz bloß für den privaten Gebrauch außer Kraft setzt, soll zumindest vor der staatlichen Verfolgung sicher sein und auch nicht ins Gefängnis kommen.
Technische Lösung
Das Dilemma scheint unausweichlich: Bittet nicht, wer der digitalen "Privatkopie" die Türe öffnet, unweigerlich auch die Raubkopie ins Haus? Nicht unbedingt. Die Industrie hat längst Pläne entwickelt, wie das Problem auf technischem Wege zu lösen ist, mittels "DRM" - "Digital Rights Management".
Künftig soll man nicht mehr Bücher oder CDs erwerben, sondern Rechte - Rechte, die digitalen Werke zu nutzen. Das kann etwa so aussehen: Man hört ein Stück im Club, das einem gefällt. Man wählt eine bestimmte Nummer, das Telefon erkennt den Song - und gibt einem dann per SMS die Möglichkeit zum Kauf.
Die Bertelsmann-Tochter Digital World Services, die selbst keine Software entwirft, sondern sich als DRM-neutraler Lösungsanbieter versteht und die auch die Umwandlung von Napster in ein Bertelsmann-Angebot betreut, hat dazu das System eines "Rights Locker" entworfen. Der "Locker" ist ein digitaler Safe, der die persönlichen Nutzungsrechte verwaltet. Wer eine entsprechende Lizenz erworben hat, der greift nach seinen Büchern, CDs, Filmen und Spielen nicht mehr wie bisher ins Wohnzimmerregal, sondern zieht sich, was immer er möchte, frisch aus dem Netz.
Anders als ältere DRM-Modelle ist der Rights Locker, nicht maschinen-, sondern personengebunden. Der Kunde kann von überall her auf "seine" Werke zugreifen - vom Computer und der Stereoanlage und vielleicht auch bald schon vom Mobiltelefon.
"Privatkopie" gerettet
Das Prinzip lässt sich beliebig variieren. Denkbar wären etwa Lizenzen zum Probehören, Zehnerkarten und zeitlich befristete Zugangsbefugnisse, eine Erlaubnis zur Erstellung einer begrenzten Anzahl von Kopien oder auch Berechtigungen zum Verleih - für Bibliotheken ebenso wie für den persönlichen Gebrauch. Die "Privatkopie" wäre gerettet.
Auch wenn der Rights Locker Assoziationen ans "Wegschließen" weckt, ist es vielleicht der falsche Weg, für DRM immer nur als Mittel zu Verhinderung von Netzpiraterie zu werben.
Gerade die Möglichkeit, digitale Medien zu entbündeln und Musik songweise zu verkaufen, wäre für Kunden wie Hersteller gleichermaßen von Vorteil. Die Konsumenten wären nicht mehr gezwungen, Musik im Sammelpack zu kaufen, und die Hersteller von Rekordern, PC und Druckern kämen von den GEMA-Tantiemen herunter, die momentan auf diese Geräte zu entrichten sind.
Kundenbindung
DRM bietet aus Sicht der Unternehmen vor allem attraktiven Mehrwert-Nutzen. Traditionelle CDs beispielsweise könnten so umgewandelt werden, dass sich neben dem normalen Audiobereich eine Zone mit geschützten Informationen befindet - mit Interviews, Videos oder zusätzlichen Songs, die nur nutzen kann, wer das entsprechende Passwort erwirbt. Insgesamt wäre es mit DRM einfacher, Kunden mit Subskriptionsmodellen und mit Fanclubs zu binden, so wie das heute schon elektronische "Kundenzeitschriften" von Firmen wie Sony mit ihren Webseiten, das von Sachbuchverlagen gesponserte E-Magazin Xchange oder das MP3-Magazin Tonspion anstreben.
Und eins ist klar: Wer als Clubmitglied oder Lizenznehmer seine Musik via DRM on Demand aus dem Netz bezieht, der wird dabei weitaus aussagekräftigere Datenspuren hinterlassen als an der Kasse bei Saturn. (ftd)
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