Microsoft einen Schritt weiter im Wettbewerbsverfahren
Microsoft hat nach Berichten in US-Medien eine wichtige Hürde im US-Wettbewerbsverfahren genommen. Die zuständige Bundesrichterin Colleen Kollar-Kotelly vom District Court of Columbia kam bezüglich des Vergleichs des Softwarekonzerns mit dem US-Justizministerium zum Schluss, dass die beiden Parteien bei ihren Verhandlungen die Bedingungen des Tunney Actes erfüllten.
Der Tunney Act stammt aus den 70er Jahren. Das Gesetz soll verhindern, dass bei einem Vergleich zwischen der US-Regierung und einem Wirtschaftsunternehmen das Ergebnis durch unerlaubte Kontakte beeinflusst wird. Mit der Entscheidung ist der Weg frei für die endgültige Bewertung des Vergleichs zwischen Microsoft sowie dem US-Justizministerium und neun Bundesstaaten durch Richterin Kollar-Kotelly. Der zweite Teil des Verfahrens gegen weitere neun US-Bundesstaaten, die strengere Sanktionen gegen den Softwarekonzern fordern, ist allerdings von dieser Entscheidung nur indirekt betroffen.
Um diese erste Hürde zu überwinden, mussten Microsoft und das Justizministerium ihre Kontakte offen legen. Der Softwarekonzern beschränkte sich bei seiner Kontaktliste rein auf die Verhandlungen mit dem Justizministerium. Begegnungen von hochrangigen Microsoft-Mitarbeitern mit Regierungsvertretern wurden dagegen nicht aufgeführt. (pte)
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