Mit einem Regelkatalog für SMS-Marketing wehrt sich der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) gegen unerwünschte Werbung per Kurznachricht. SMS-Marketing sei ein wachsender Markt, den bereits einige große Unternehmen wie etwa Coca Cola für sich entdeckt hätten, erklärte der Leiter des Arbeitskreises Mobile Internet im dmmv, Marcus Garbe, heute, Mittwoch, auf ddp-Anfrage in München. Werbung per Kurznachricht werde jedoch nur Erfolg haben, wenn die Kunden es akzeptieren. Unternehmen könnten es sich daher nicht leisten, mit schwarzen Schafen der Branche zusammen zu arbeiten. Deshalb würden die Regeln auch von den führenden Anbietern in Deutschland unterstützt.
Allerdings werde es immer auch Unternehmen geben, die unaufgefordert Werbe-SMS versenden. "Wir haben keine Möglichkeit, die schwarzen Schafe zu verfolgen", gibt Garbe zu. Dennoch möchte der dmmv zusammen mit seinen Mitgliedsunternehmen Vertrauen für diese noch recht junge Form der Werbung aufbauen.
Zu den Regeln für Marketing per Kurznachricht gehört deshalb, dass Werbebotschaften nur an die Handynummern von Kunden verschickt werden dürfen, die sich mit dem Empfang einverstanden erklärt haben. Dabei muss der Mobilfunknutzer sich selbst in einen SMS-Verteiler eingetragen haben. Gleichzeitig soll er die Möglichkeit haben, seinen Eintrag unmittelbar wieder zu löschen. In einer weiteren Variante bestätigt der Nutzer seinen Eintrag noch einmal per E-Mail oder SMS. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass nicht Dritte die Handynummer in den Werbeverteiler eingetragen haben.
Auch zu den Inhalten der SMS-Werbung äußert sich der dmmv in seiner Stellungnahme. Demnach dürfen dem jeweiligen Empfänger nur SMS mit Inhalten zugesandt werden, die er gestattet hat und die gesetzlich zulässig sind. Auch die Zahl der Werbebotschaften darf die vom Nutzer festgelegte Maximalfrequenz nicht übersteigen. In jedem Fall muss der Anbieter den Empfänger über den Umfang und die Verwendung der über ihn gespeicherten Daten aufklären. (pte)
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