Der Verband der deutschen Internetwirtschaft, Electronic Commerce (eco), warnt vor einer Abmahnwelle gegen Betreiber von Webseiten. Nach Informationen des Verbandes werden derzeit Abmahnungen an Besitzer von Internetangeboten verschickt, die keinen Jugendschutzbeauftragten namentlich benennen. Wie der Nachrichtendienst ddp heute, Dienstag, berichtet, habe dabei der abmahnende Anwalt mindestens in einem Fall vor Zustellung der Abmahnung telefonisch mit dem Seitenbetreiber Kontakt aufgenommen und ihm angeboten, gegen ein monatliches Entgelt die Rolle des Jugendschutzbeauftragten zu übernehmen.
"Es soll hier offensichtlich der Versuch unternommen werden, Anbietern Geld aus der Tasche zu ziehen", sagte Thomas Rickert, Leiter des Arbeitskreises Internet Content Task Force im Verband der deutschen Internetwirtschaft. Wer Inhalte im Internet anbietet, die jugendgefährdend sein können, muss laut deutschem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte beziehungsweise nach dem Medienstaatsvertrag einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Die Kontaktdaten müssten jedoch nicht im Internet veröffentlicht werden. Diese Verpflichtung kann der Anbieter auch dadurch erfüllen, dass für ihn eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle wie die Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter oder die Internet Content Task Force des eco-Verbandes die Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten wahrnimmt. (pte)
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