Die Regulierungsbehörde hat der Deutschen Telekom Lieferfristen für Mietleitungen verordnet und zugleich deutliche Strafen bei Überschreitung festgesetzt. Der Bonner Konzern prüft rechtliche Schritte gegen die Entscheidung.
Die Regulierungsbehörde reagierte mit der Entscheidung auf Beschwerden von Konkurrenten. Mit der neuen Regelung würden die Wettbewerbschancen alternativer Anbieter verbessert, teilte die Behörde am Montag in Bonn mit. Der Telekom wurde vorgeworfen, die Bereitstellung von Mietleitungen zu deren Endkunden zu verzögern.
Die Telekom muss nach dem Beschluss der Regulierungsbehörde Mietleitungen für die Anbindung von Endkunden künftig binnen zwölf bis 30 Arbeitstagen, je nach Übertragungsbandbreite, liefern. Zur Wahrung dieser Fristen solle "ein neues Entschädigungssystem anhalten", hieß es. Die Telekom muss je Kalendertag Fristüberschreitung als Entschädigung fünf Prozent des monatlichen Überlassungsentgelts zahlen.
ftd.de