Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern den Zugang zu Kabelleitungen innerhalb von Häusern ermöglichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hervor. Das Gericht bestätigte damit in letzter Instanz eine Entscheidung der Regulierungsbehörde (RegTP) für Telekommunikation und Post von 1998 zur so genannten Inhouse-Verkabelung. Auslöser des Streits war die Forderung der Firma Isis Multimedia Net GmbH, Zugang zu den von der Telekom benutzten Leitungen innerhalb der Häuser von Endkunden zu erhalten. Die Telekom hatte dies

und die darauf folgende Beanstandung der RegTP vor Gericht zu Fall bringen wollen.
Isis Multimedia Net unterhält im Raum Düsseldorf und Duisburg ein Telekommunikationsnetz mit Leitungen, die wie die Anschlussleitungen der Telekom zu Grundstücken und Gebäuden von Endkunden führen. Nun wollte die Firma auch Leitungen innerhalb eines Hauses nutzen und so Zugang direkt zu den einzelnen Kunden haben. Dies verweigerte die Deutsche Telekom.
Die Münsteraner Richter sahen wie die RegTP in der Weigerung der Telekom einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz. Demnach müsse ein marktbeherrschender Anbieter grundsätzlich Wettbewerbern diskriminierungsfrei den Zugang zu seinen Leistungen ermöglichen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu.
Quelle:
news.zdnet.de