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Alt 09.02.2002, 13:12   #1
Newsbot
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Registriert seit: 23.03.2006
Beiträge: 8.939



Standard Günther Jauch unterliegt im Streit um guenter-jauch.de

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klage des Fernsehmoderators Günther Jauch zurückgewiesen, der seine Namensrechte durch die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" verletzt sah. Ursache des Rechtsstreits war die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" durch einen Kunden des Duisburger Providers FreeCity.

Dem Anbieter von Internet-Adressen wurde vorgeworfen, auf der Homepage www.freecity.de die Domain "guenter-jauch.de" durch den dort angebotenen Verfügbarkeits-Check für Internet-Adressen rechtswidrig zur Registrierung angeboten zu haben. Laut Freecity sahen die Anwälte von Günther Jauch in der Anmeldung des Domain-Namens für und im Auftrag des Kunden einen Missbrauch des guten Namens und der Person Jauchs zu kommerziellen Zwecken. Zu Grunde gelegt wurde ein Streitwert von einer halben Million Euro.

Wie andere deutsche Provider fungiert Freecity als Vermittler von DE-Adressen zwischen dem Kunden und der zentralen nationalen Vergabestelle DENIC eG. Der Duisburger Anbieter kann, wie jeder andere Provider weltweit auch, bei dem Antrag einer Registrierung lediglich die Verfügbarkeit über den allgemein zugänglichen Domain-Check "WhoIs" erfragen.

Günther Jauch wollte mit der Klage bewirken, dass Internet-Adressen wie "guenter-jauch.de" oder "guenter-jauch.com" nicht mehr zu einer Registrierung angeboten werden dürfen, selbst wenn diese noch frei verfügbar sind. Dass die bloße automatisierte Informationserteilung über die Verfügbarkeit einer gewünschten Internet-Adresse eine Rechtsverletzung darstellt, wiesen die Kölner Richter zurück. Eine Revision des von der FreeCity GmbH und ihres Partners Kontent GmbH erstrittenen Urteils ist nicht möglich.

Quelle: golem.de

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