Ich hoffe ich bin hier richtig, denn eigentlich gehts um was wirtschaftliches.
Heut flatterte mir eine Mahnfoderung ins Haus die aus einer Telekomrechnung von März 2006 einen Betrag von 0,85 € fordert. Zusätzlich natürlich noch 17,50 € Gebühren.
Da hab ich doch glatt mal die Telekom angerufen und gefragt. Die sagen dass das eine Rechnung eines Drittanbieters (CallbyCall) ist. Da ich die betroffene Telekomrechnung erst nach der 1. Mahnung bezahlt habe, wurde dieser Betrag nicht mit abgerechnet, da auf Mahnungen der Telekom nur Beträge von der Telekom draufstehen.
Nun hat dieser Drittanbieter ohne weiteres Zutun (keine Mahnung, Information oder ähnliches) ein Forderungsmanagmentbüro (Inkassunternehmen) beauftragt die oben genannte Forderung an mich zu richten.
Nach Rücksprache mit dieser Firma wurde mir mitgeteilt das das bei denen so üblich ist, da auf den Mahnungen der Telekom vermerkt ist das es nur Telekomposten sind, die auf solchen Mahnungen gelistet werden, und man sich um die Begleichung anderer Posten (eben Drittanbieter) selber kümmern muß.
Das ich diesem Drittanbieter den fälligen Betrag von 0,85 € überweise steht außer Frage, denn dafür wurden ja Leistungen bezogen, aber ich würde liebend gern diese bekloppten Gebühren wegfallen lassen.
Seht ihr da rechtliche Möglichkeiten meinerseits, oder würdet ihr die Gesamtrechnung an das Inkassounternehmen bezahlen?
auch wenn das bei dem drittanbieter so üblich ist, heißt das nicht, dass das rechtens ist. ich will und kann mich da nicht festlegen, aber meines erachtens wurde durch die telekomrechnung die berechtigung bzw. der nachweis für die forderung des drittanbieters nicht ordnungsgemäß erbracht. aber wie gesagt ich würde mich da nicht festlegen wollen.
ansonsten würde ich so wie du handeln und die inkassoforderung nicht bezahlen.
ich kann Dir wenig Hoffnung machen, dass Du die Mahnkosten in irgendeiner Form nicht bezahlen musst.
Eine Mahnung ist nach Novellierung des Inkassogesetzes von 2000 / 2001 nicht mehr notwendig. Bereits 30 Tage nach Rechnung kann der gerichtliche Mahnweg beschritten oder die Eintreibung durch Übergabe an ein Inkassobüro betrieben werden.
Tipp: Informiere Dich bei Deinem ortsansässigen Amtsgericht (-> Rechtspfleger), ob in Deinem AG-Bezirk Klagen wegen Mahngebühren (Inkassokosten) angenommen werden. Es gibt einige Amtsgerichte in D, die lediglich gerichtliche Mahnkosten (->Mahnbescheid), aber keine Inkassokosten per Leistungsklage zulassen.
Zahle auf jedenfall umgehend die EUR 0,85 und vermerke auf der Überweisung im Verwendungszweck, dass es sich um die Zahlung der Hauptforderung handelt.
An sonten schliesse ich mich dem Hinweis von Marze an.
Hast Du damit eine Leistung in Anspruch genommen, die Dir nicht korrekt in Rechnung gestellt wurde.... ?
Da wir hier ja keine Rechtsberatung geben dürfen und können, solltest Du Dir die obige Frage mal durch den Kopf gehen lassen.
Wenn Du die Verträge von Deinem Telefonanbieter nach dem Kleingedruckten durchsucht hast, solltest Du einen gangbaren Weg finden.
Ich hab bei der Telekomrechnung den Betrag auf der ersten Mahnung bezahlt und da war dieser Posten nicht mit aufgeführt..
Ich find die ganze Geschichte grauenvoll und wieder mal ein nNegativ Paradebeispiel wie mit dem Kunden umgegangen wird.
Nicht böse sein, aber wenn Du den Betrag auf der Rechnung fristgerecht gezahlt hättest, wäre Dir der Ärger erspart geblieben.
Nun kann ich nur vom Hörensagen (denn ich habe noch nie eine Mahnung der Telkom erhalten) darauf hinweisen, dass in der Mahnung darauf hingewiesen wird, dass es sich hier nur um die Forderung der Telekom handelt.
andere Anbieter, für die die Telekom die Rechnungsstellung übernimmt, können im Falle des Zahlungsverzuges mahnen, müssen (nach der aktuellen Gesetzeslage) aber nicht.
Ich dreh den Fall mal um. Der Anbieter hat von Dir 0,85 € zu bekommen. Wenn er Dich mahnen würde, wären alleine die Kosten für Papier, Umschlag und Porto schon so hoch, dass der Betrag höher ist, als das was Du zu zahlen hast. Was soll er also Deiner Meinung nach tun? Und genau hier kommen die Inkassobüros ins Spiel, die den Anbietern Ihre Dienste anbieten, indem Sie die Forderungen "abkaufen". (Das Inkassobüro begleicht Deine Rechnung und treibt den Betrag dann ein.) Das dieser "Service" natürlich Geld kostet, das Du dann zahlen musst, ist meiner Meinung nach erst einmal nicht verwerflich.
Wohlgemerkt, ich rede hier immer von reellen Rechnungen, nicht von Rechnungen dubioser Anbieter.
> Sie die Forderungen "abkaufen"
Soweit ich weiss, gibt's dafuer eine Vollmacht. Diese muesste wohl, IIRC, lt. BGB dem Schuldner in Originalform vorzulegen sein. Zusammen mit der Forderung (mag wohl Kopie sein).
Wenn dat nich vorgelegt wurde, dann eher ein Schreiben an IB, dass durch fehlendes Vorliegen dat nich anerkannt wird. Korrekt so?