RegTP will Übergangslösung für E-Mail-Überwachung schnell durchsetzen
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will
möglichst schon Anfang 2003 eine vereinheitlichte Schnittstelle für die
E-Mail-Überwachung einführen. Eine Arbeitsgruppe von Verbänden,
Internet-Providern und Datenschützern soll bis zum Jahresende mögliche
Verfahren der IP-Datenübergabe samt der notwendigen Verschlüsselung
festlegen. Das erklärten Vertreter der RegTP vergangene Woche vor rund drei
Dutzend Unternehmensvertretern bei einer Tagung in Mainz. Beim
IT-Branchenverband Bitkom verweist man nun jedoch darauf, dass die
Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) Übergangsfristen bis zum
Januar 2005 vorsieht. "Solange der einheitliche technische Standard für den
Übergabepunkt fehlt, sehe ich vor 2005 keine Verpflichtung zur Umsetzung
einer Übergangslösung," sagte Dietrich Reinmund von BITKOM gegenüber heise
online. Es erscheine für die Betreiber unwirtschaftlich, jetzt eine
Zwischenlösung neu einzuführen. Der einheitliche Standard wird
voraussichtlich nicht vor 2004 national umgesetzt sein. Im Moment setzen die
Provider bei Vorlage von Überwachungsanordnungen in der Regel sogenannte
Shadow-Boxen ein, in denen sie Kopien des E-Mail-Verkehrs anlegen, die dann
per FTP an die Ermittler weitergeleitet oder in POP-Boxen zur Selbstabholung
bereitgehalten werden. Letzteres gefällt den Behörden überhaupt nicht. Ab
2003 will die RegTP daher nun zwei Regellösungen einführen, die
möglicherweise auch gar nicht mehr zeitlich befristet würden: die
Übermittlung der Kopie der zu überwachenden E-Mail mittels FTP und eine
Übermittlung mittels SMTP. Bislang werden die Überwachungsdaten zum
Entsetzen der Datenschützer unverschlüsselt übergeben. Ein Vertreter des
Bundesbeauftragten für den Datenschutz erklärte die Verschlüsselung der
Daten für unabdingbar.
Quelle: Newsletter Telekommunikation und Recht
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