Urteil: Versteckte Kosten auf Internetseiten müssen nicht bezahlt werden
Es ist ein Urteil, auf das viele gewartet haben: Das Amtsgericht München hat entschieden, dass kostenpflichtige Internetdienste (in diesem Fall die Berechnung einer Lebenserwartung) nicht bezahlt werden müssen, wenn die Zahlungspflicht im Kleingedruckten und in den AGB versteckt ist.