Gerichtshof für Menschenrechte schützt private Online-Nutzung
Eine Schulangestellte in Großbritannien hat mit Erfolg in Straßburg gegen die Überwachung ihres dienstlichen Internet-Anschlusses und Telefons auf private Nutzung geklagt.
Die Überwachung durch den Schulleiter sei ein Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens, hieß es in dem Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Dienstag in Straßburg. Für diese Kontrolle gebe es keine rechtliche Grundlage, hieß es. Der 57-jährigen Beschwerdeführerin sprach das Gericht eine Entschädigung von umgerechnet 3000 Euro zu. Der Schulleiter hatte von 1995 an kontrolliert, ob seine Mitarbeiterin Telefon und Internet auch für private Zwecke nutzte. (AZ: 62617/00)
|