Der Kopierschutz beider DVD-Nachfolgeformate Blu-ray und HD-DVD ist endgültig entschlüsselt worden. Hacker haben einen 16 Byte kleinen Universalschlüssel entdeckt, mit dem man sich auf beide Formate Zugang verschaffen kann. Mit dem technischen Erfolg schlägt die Hacker-Community der Filmindustrie und ihrem favorisierten AACS-Schutzsystem erneut ein Schnippchen. Bereits vor wenigen Wochen waren Berichte an die Öffentlichkeit gelangt, dass sich jede einzelne Disk mit einem individuellen Schlüssel knacken lässt. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um einen offenbar universell eingesetzten Code, der über ein Standard-Medienprogramm ausgelesen werden konnte.
Die Meldung über den Hack des Kopierschutzes wirft einmal mehr die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Investitionen auf, die in die Technologie geflossen sind. Bei Industrievertretern sieht man diesen Rückschlag allerdings weniger dramatisch. "Das Hase- und Igelspiel zwischen den Piraten und der Industrie gibt es seit Urzeiten", meint Ronald Schäfer, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). "Ungeachtet der jetzigen Meldungen ist und bleibt der Kopierschutz ein nicht wegzudenkendes Element gegen Raubkopierertum", so Schäfer weiter.
Die Industrie rechnet damit, dass derartige Kopier-Hürden zumindest die große Masse der Verbraucher von illegalem Kopieren abhalten wird. Gleichzeitig dürfe das Ergreifen von Schutzmaßnahmen aber auch nicht auf Kosten der zahlenden Kunden gehen, so der GVU-Geschäftsführer: "Wenn ein erworbener Datenträger nicht in vollem Umfang nutzbar ist, dann muss man sagen, dass das Produkt mangelhaft ist." Die derzeit eingesetzten und ebenso umstrittenen DRM-Systeme bei Online-Musikangeboten, die das uneingeschränkte Abspielen der erworbenen Titel auf verschiedenen Plattformen und Geräten unmöglich machen, sieht Schäfer weniger problematisch: "Hier geht es um Transparenz. Solange den Kunden vorher gesagt wird, was sie mit den erworbenen Titeln anstellen können und was nicht, ist das in Ordnung. Dann kann man als Verbraucher selbst entscheiden, ob man das Angebot nutzen will." (
pte)