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Alt 16.11.2006, 12:19   #1
Lemmi
Direktor
 
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Ort: Dresden
Alter: 39
Beiträge: 38.716

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Standard Phishing-Schäden bleiben am Kunden hängen

Deutschland hat es erstmals eine eindeutige Entscheidung zum Thema Phishing gegeben. Ein Ombudsmann der Volksbanken erklärte in einem Schiedsspruch, dass Opfer von Phishing-Attacken selbst für den Schaden haften müssen. Wie die FTD berichtet, handelte es sich im konkreten Fall um einen Trojaner auf dem Rechner des Kunden, der eine Überweisung veranlasst hatte. Obwohl nachgewiesen wurde, dass die Transaktion gefälscht und ein illegales Softwareprogramm auf dem Computer installiert war, blieb das Opfer auf dem entstandenen Schaden sitzen. Der verantwortliche Ombudsmann Alfons van Gelder, argumentierte seine Entscheidung auf Basis der Vorgangsweisen bei Bankomatkarten-Missbrauch. Der so genannte Anscheinsbeweis spreche demnach dafür, dass der Kunde die Überweisung entweder selbst vorgenommen oder unverantwortlich mit den Zugangscodes hantiert habe.

"Grundsätzlich ist der Kunde zu allererst dazu aufgefordert, die Phishing-Attacke zur Anzeige zu bringen. In einem zweiten Schritt sei dann eine Einigung zwischen Bank und geschädigtem Kunden anzustreben", erklärt Walter Mösenbacher. Eine generelle Aussage über die Verantwortung könne nicht getroffen werden, da die Vorgänge von Fall zu Fall unterschiedlich sind und genau unter die Lupe genommen werden müssen. Der Schiedsspruch des Volksbanken-Ombudsmannes ruft bei Rechtsexperten jedenfalls Kritik hervor. Laut Juraprofessor Georg Borges von der Ruhr-Universität Bochum sei die Erklärung zu pauschal und gehe nicht darauf ein, dass es sich um einen Trojaner handelte.

Der Schiedsspruch hat zwar juristisch keine bindende Wirkung und kann in einem Verfahren vor einem Zivilgericht angefochten werden. Allerdings wird von Richtern häufig auf Basis des Schiedsspruchs entschieden. Nach dem konkreten Fall würde die Verantwortung eindeutig auf das Opfer abgewälzt und die Banken vollkommen aus der Verantwortung genommen. Damit der Anscheinsbeweis widerlegt werden kann und der Kunde der Haftung entgeht, müsste dieser zweifelsfrei nachweisen, dass tatsächlich der Trojaner die Überweisung ausgelöst hat.

Bei Raiffeisen zeigt man sich indes relativ entspannt. "Wir haben keine Phishing-Probleme mehr", so Mösenbacher ganz selbstbewusst. "Die Raiffeisenbanken setzen auf eine Drei-Säulen-Strategie. Kommunikation zum Kunden, die verbesserten Authentizitätsverfahren bei der TAN-Eingabe sowie interne organisatorische Maßnamen." Ab Ende November wird es mobile TANs geben, die von Bankenrechnern immer neu generiert und dann direkt mit den Daten der Überweisung auf eine festgelegte Handynummer des Kunden geschickt werden. (Externer Link pte)

Lemmi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2006, 13:25   #2
jubo14
Inspekteur
 
Benutzerbild von jubo14
 
Registriert seit: 16.11.2006
Ort: Werl
Alter: 47
Beiträge: 2.804



Standard

Irgendwie verwirrt mich dieser Artikel!?

In wie weit ist es wichtig, dass sich ein österreichischer Banker zu einer Entscheidung im deutschen Bankengewerbe äußert?

Und nebenbei hat erst vor zwei Tagen der BGH den Verbraucherzentralen ein Sammelklagerecht eingeräumt. Damit werden die Verbraucherzentralen gegen die derzeit gängige Praxis der Banken klagen können. Es steht somit zu erwarten, dass die Banken damit gezwungen werden dem Kunden ein Verschulden nachzuweisen. Bisher galt hier eine generelle Schuldvermutung und die Kunden mussten eine Verschulden der Bank beweisen. Da das für einen Einzelnen kaum möglich (finanzierbar) ist, waren die Banken fein raus.
Vor diesem Hintergrund wird diese "Schiedsmann-Entscheidung" sicherlich keine Auswirkung haben.


jubo14's Signatur JuBo14

Ich würde nie behaupten, andere Menschen sind doof.
Allerdings bin ich der Meinung, dass einige Menschen völlig anders denken als ich!
jubo14 ist offline   Mit Zitat antworten
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