Anubis, eine Firma die seit 1996 europaweit die Marke "Typhoon" auf sich registriert hat und unter diesen Namen elektronische Produkte wie z.B. MP3 Player verkauft, hat jetzt Schlagzeilen gemacht.
Grund dafür ist die seit eineinhalb Jahren von Thermaltake vertriebene Kühlerserie Typhoon". Auf diesen Markenrechtsverstoß ist Anubis jetzt aufmerksam geworden und hat, durch eine Rechtsanwaltskanzlei vertreten, an mehr als 200 zum Teil private Händler und Verkäufer Abmahnungen verschickt.
Die Kanzlei mit dem Namen Stopp, Pick & Kollegen hat in allen Fällen einen Streitwert von 150000 Euro angesetzt, daraus errechnet sich ein Anwaltshonorar von 2.413,38 Euro. Das ist noch nicht alles, um sicher zu gehen hat man noch einen Patentanwalt hinzugezogen, dieser hat ebenfalls den gleichen Anspruch. Somit müssen die abgemahnten 4826,76 an Anwaltskosten bis zu 1 September 2006 bezahlen. Ob der Patentanwalt nötig gewesen ist kann man erstmal frei im Raum stehen lassen.
Das kuriose an der Sache ist dazu, das man erst die Händler (zum Teil private Verkäufer bei Ebay) abgemahnt hat und sich erst dann an den Hersteller Thermaltake gewandt hat.
Der Betriebsleiter von Thermaltake zeigte sich im Gespräch mit Heise ebenso verwundert über die Abmahnung an die Händler. Er verstehen nicht, "warum sich Anubis nicht direkt an uns gewendet hat. Wir hätten da doch sofort reagiert." Man will sich am heutigen Donnerstag mit der Geschäftleitung von Anubis treffen und sei im Gespräch mit vielen der Abgemahnten. Diesen biete man unter der E-Mail-Adresse
abmahnungen@thermaltake.de Hilfe an.