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Alt 23.03.2005, 13:41   #1
e2e4
Inspekteur
 
Benutzerbild von e2e4
 
Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 9.613



Question E-Mail-Überwachung per Gesetz

Salut,

wie einigen evtl. bekannt ist müssen lt. Gesetz ab 2005 Mail- und Webspace-Provider
den externen E-Mail-Verkehr überwachen. Ist eigentlich bekannt wie dies realisiert wird? Unser Provider (QSC) hat trotz mehrfacher Anfrage keine Stellungnahme getätigt.

Grüße, e2e4

e2e4 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2005, 15:23   #2
Terminal.7
No Life
 
Benutzerbild von Terminal.7
 
Registriert seit: 20.11.2002
Ort: Frankfurt
Alter: 37
Beiträge: 434



Standard

ebenfalls salut,

das einzige technische detail was mir bekannt ist, ist der zugriff mittels des sina-systems (vom bsi). zugriff auf die daten ergo in echtzeit möglich. wie das aber realisiert wird, entzieht sich meiner kenntnis.

gruß


Terminal.7's Signatur tie
-----------------------------------
StGB §328: Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft
UrhG §106,108: Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft
Terminal.7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2005, 20:29   #3
e2e4
Inspekteur
 
Benutzerbild von e2e4
 
Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 9.613

  Themenstarter


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Eigentlich dürfte man ja erwarten, dass der/die Provider sich diesbezüglich äussern sollten ...

e2e4 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2005, 22:01   #4
Melodic
Inspekteur
 
Benutzerbild von Melodic
 
Registriert seit: 05.04.2001
Ort: Braunschweig
Alter: 42
Beiträge: 9.316



Standard

Die DDR war 1984 nicht soweit...


Melodic's Signatur Gruß Melodic
°°°~~~ Das Wissen ist begrenzt durch die eigene Dummheit. ~~~°°°
Bei Problemen mit Ihrem Modem laden Sie sich einfach einen neuen Treiber aus dem Internet.
Dumme Frage, natürlich ist Google gerade wieder offline !!!
Melodic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2005, 07:56   #5
Terminal.7
No Life
 
Benutzerbild von Terminal.7
 
Registriert seit: 20.11.2002
Ort: Frankfurt
Alter: 37
Beiträge: 434



Standard

Wahrscheinlich ist da wohl totschweigen angesagt. Wie dem auch sei, jeder sollte sich angewöhnen auch die eMail in einen "Briefumschlag" zu stecken, und wer nicht die üblichen Postverteilungswege gehen will, setzt sich mit Remailern auseinander.
Muß jeder für sich selbst beurteilen, inwieweit Inhalte und Verkehrsdaten vertraulich bleiben sollten, welcher Schutz angemessen ist.
Und die, die es dem Gesetzt/der Verordnung nach treffen soll, sind sicherlich mit der Materie vertraut. Aktuell mehr ein Schuß in den Ofen, aber weiß schon, was daraus noch wird.

Gruß

Die technische Richtlinie: Externer Link http://www.regtp.de/imperia/md/conte...29-11-2004.pdf
--> Seite 105


Terminal.7's Signatur tie
-----------------------------------
StGB §328: Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft
UrhG §106,108: Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft

Geändert von Terminal.7 (24.03.2005 um 08:46 Uhr).
Terminal.7 ist offline   Mit Zitat antworten
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