Nun mal das Gesetz (TKG)
§ 256 a StGB Erschleichen von Leistungen
I. Wer die Leistungen eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes ... in der Absicht erschleicht, das Entgeld nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
sprich wenn du über andere Surfst ohne dafür zu bezahlen, machst du dich strafbar.
Laut Strafgesetzbuch ist der rechtliche Schutz lediglich auf Daten erstreckt, die "gegen den unberechtigten Zugang besonders geschützt sind".
Da heißt es das du dich connecten darfst....
Also irgendwie verrückt. Du darfst connecten, allerdings nicht surfen!
Da er aber keinen hat der es war, hält sich der Provider an ihn, und damit ist nicht einmal eine Stratftat gegeben, daher denke ich das es schlecht um die Daten des Providers bestellt ist, also da sehe ich kaum chancen dran zukommen.
Die Frage die ich mir stelle, ein Monat hat 720 Stunden x60 (Min) ergibt einen Minutenpreis von ?, so das erst einmal die Summe der Rechnung überprüft werden kann.
Als nächstes wären die Einstellungen des Routers oder Zugangsgerätes zu prüfen und zu sichern, Stichwort Idle Time.
Aber mache Deinem Bekannten nicht allzuviel Hoffnung, der Umgang mit Rechnungsstellern hat in der Vergangenheit gezeigt das es schwer ist, dort Kulanz zu erwarten, oder Einsichtigkeit.
