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Alt 31.08.2006, 10:07   #1
e2e4
Inspekteur
 
Benutzerbild von e2e4
 
Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 9.613



Question WLAN-Account gehackt, wer ist in der Nachweispflicht?

Salut,

von einem technisch weniger bedarften Bekannten: WLAN-Internet als Vertragskunde, System oder Systemzugang wurde gehackt (wahrscheinlich aufgrund mangelnder Sicherheitszugang) und auf dieser Basis Rechnung in Höhe von über 2.000 € erzeugt.

Der Angriff/Tat konnte am Client nicht nachvollzogen werden. Die Bitte die Protokoll- bzw. Verbindungsdaten herauszugeben wurde vom Provider mit der Begründung, dass der Anwender in der Pflicht des Nachweises der Manipulation ist.

Weiß eventull jemand wie die Rechtslage bzgl. der Nachweispflicht ist?

Grüße, e2e4


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Alt 31.08.2006, 11:12   #2
Andy1
Power Poster
 
Registriert seit: 20.06.2001
Beiträge: 8.201



Cool

Der Provider hat Recht.
Für den Zugang sprich wer und wieviel ihn nutzt ist der Kunde selbst verantwortlich.
Allerdings frage ich mich wie eine solche Summe zusammenkommt, da wären doch ein paar Jahre Flatrate möglich?

Aber sehr teures Lehrgeld.

Zugangs oder Logdateien, des eigenen Routers wären zumindest als Verhandlungsbasis dem Provider gegenüber sehr hilfreich, möglich das dieser erst es darauf ankommen lässt, ansonsten sage ich mal 15€ in die Beratung einer Verbraucherzentrale investieren.

Andy1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2006, 11:21   #3
e2e4
Inspekteur
 
Benutzerbild von e2e4
 
Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 9.613

  Themenstarter


Question

Zitat:
Für den Zugang sprich wer und wieviel ihn nutzt ist der Kunde selbst verantwortlich.

Vollkommene Zustimmung.

Zitat:
Allerdings frage ich mich wie eine solche Summe zusammenkommt, da wären doch ein paar Jahre Flatrate möglich?

Das frage ich mich auch, unter einem WLAN-Zuganng kann ich mir ja eigentlich auch nur Handy etc. als Basisgerät vorstellen - aber hier frage ich nochmal nach

Zitat:
Zugangs oder Logdateien, des eigenen Routers wären zumindest als Verhandlungsbasis dem Provider gegenüber sehr hilfreich

Wenn derjenige mit sowas umgehen könnte wäre das wohl nicht passiert (nicht in meiner lokalen Umgebung zum Vorbeischauen).

Der Tipp mit der Verbraucherzentrale ist auf jeden Fall eine gute Idee (danke!), aber muss der Provider andererseits nicht auch Logfiles - auf Wunsch - herausgeben, sozusagen als Beleg/Beweis für die Rechnung?

Grüße, e2e4


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e2e4 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2006, 11:37   #4
Andy1
Power Poster
 
Registriert seit: 20.06.2001
Beiträge: 8.201



Cool

Nun mal das Gesetz (TKG)

§ 256 a StGB Erschleichen von Leistungen

I. Wer die Leistungen eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes ... in der Absicht erschleicht, das Entgeld nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.


sprich wenn du über andere Surfst ohne dafür zu bezahlen, machst du dich strafbar.

Laut Strafgesetzbuch ist der rechtliche Schutz lediglich auf Daten erstreckt, die "gegen den unberechtigten Zugang besonders geschützt sind".

Da heißt es das du dich connecten darfst....

Also irgendwie verrückt. Du darfst connecten, allerdings nicht surfen!

Da er aber keinen hat der es war, hält sich der Provider an ihn, und damit ist nicht einmal eine Stratftat gegeben, daher denke ich das es schlecht um die Daten des Providers bestellt ist, also da sehe ich kaum chancen dran zukommen.

Die Frage die ich mir stelle, ein Monat hat 720 Stunden x60 (Min) ergibt einen Minutenpreis von ?, so das erst einmal die Summe der Rechnung überprüft werden kann.
Als nächstes wären die Einstellungen des Routers oder Zugangsgerätes zu prüfen und zu sichern, Stichwort Idle Time.

Aber mache Deinem Bekannten nicht allzuviel Hoffnung, der Umgang mit Rechnungsstellern hat in der Vergangenheit gezeigt das es schwer ist, dort Kulanz zu erwarten, oder Einsichtigkeit.

Andy1 ist offline   Mit Zitat antworten
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