Sicher. Ich musste auch erstmal nachforschen, ob denn nicht doch eventuell...
Aber für mich war der Fall in dem Moment klar, als ich die IP Adresse nachgeprüft habe.
Ich habe mich natürlich nicht zu einer Amtsanmassung hinreissen lassen, habe aber der betreffenden Firma eine Anzeige wegen Betrug in Aussicht gestellt.
Selbstverständlich ist das Amtsanmaßung, aber meine Großmutter wird mit Forderungen bezgl Internetkosten bedrängt, dabei hatte sie nicht mal einen PC. Da bin ich fast an die Decke gegangen.
Muss aber auch dazusagen, dass mein erster Brief nur den Hinweis enthielt, dass von dort kein Zugang zum Internet möglich ist. Danach kam eine Mahnung, eine zweite Mahnung ... Und dann wurde mit Anwalt gedroht. Da das meiner Meinung nach an Lächerlichkeit nicht zu übertreffen war, habe ich mich dazu hinreissen lassen.
Heute würde ich mir das vielleicht anders überlegen. Damals hat das funktioniert, und ich hab mich köstlich amüsiert. Das zählt für mich.
oft existiert bei solchen trickbetrügereien nicht mal diese anwaltskanzelei ... das sind sehr oft briefkastenfirmen ... deshalb ev. auch bei der rechtsanwaltskammer nachfragen, ob die kanzlei eingetragen ist ...
... sollte die kammer tatsächlich existieren und eingetragen sein, stellt sich die frage, ob der RA sich - sollte er von der betrügerischen Absicht gewusst oder auch nur eine Ahnung gehabt haben - strafbar macht ...