Hi,
als Jurastudent versuche ich mal zu antworten.
1. Zur Frage, ob der Hausdurchsuchungsbefehl nur für die Räume deines Kollegen oder für die ganze Wohnung galt?
--> Selbst wenn der HB nur auf einige Räume beschränkt war, ist dies nur ein Verfahrensfehler, der sich kaum auswirkt.
2. Das neue Urheberrecht verbietet digitale Kopien, wenn man den Schutz der CD umgeht und/oder gewerblich handelt. Da du viele Raubkopien hattest, wird Dir evtl. gewerblicher Handel unterstellt; jedoch wäre das erst zu beweisen. Problemtisch ist natürlich die Anzahl der CDs. Du müßtest von jeder (Raub-)Kopie eine originale CD haben, da ja nur Sicherungskopien erlaubt sind( ab Oktober sogar nur die, bei der man keinen Kopierschutz umgeht ).
3.Grundsätzlich hat der Fund bei Dir zwei juristsiche Seiten:
Die zivilrechtliche und die strafrechtliche!!!
a) strafrechtlich wird nicht sehr viel auf Dich zukommen, wenn du nicht gewerblich gehandelt hast und du Ersttäter bist. Auf keinen Fall, wird Dein Handeln mit einer Freiheitstrafe geahndet.
b) zivilrechtlich sieht es sehr schlecht aus. Die Musik- und Filmindustrie kann für jede kopierte CD SCDHADENSERSATZ geltend machen. Und das kann sehr viel sein. Der Hersteller ist nämlich so zu stellen, als wäre die Schädigung nie eingetreten( vgl. § 249 BGB ).
4. Dein Freund mit dem Hasch hatte duch die Hausdruchsuchung die wenigsten Probleme, wenn es nicht zu viel war. 1- 5 Gr. (kommt auf das Bundesland an ) stellen kein Problem dar. Ein Verfahren wird bei solchen Mengen wohl nicht eingeleitet. Er braucht nichts zu befürchten (evtl. wenn er einen Führerschein hat, können sie eine Blutprobe auf seine Kosten verlangen ).
5. zu Deinem Computer: Wenn Sie den nicht mitgenommen haben, solltest etwas unternehmen.
6. Falls Du weitere Fragen hast, meld Dich einfach.
Ich hoffe, ich konnte ine wenig helfen.
Gruß,
Maverick
Geändert von Maverick (07.10.2003 um 13:50 Uhr).
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