wäre auch mal eine interessante juristische frage: hatten die einen hausdurchsuchungsbefehl für die ganze wohnung? wenn ja (wovon ich jedoch ausgehe) ist so eine sache bei einer wg recht problematisch, weil man ja nicht nur in die privatsphäre des unter verdacht stehenden eindringt, sondern auch in die von zunächst unbeteiligten!
ist wie gesagt nur so ein gedankengang, der dir letztlich wohl nicht wirklich weiterhelfen wird.
gruß
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