Tja, da es sich bei der Garantie nicht um einen gesetzlichen Anspruch handelt, bleibst Du wohl auf Deiner Karte sitzen... Für Gewährleistungs-Ansprüche müsste aber eigentlich ein Rechtsnachfolger benannt werden.
Naja, in jedem Fall würde ich die Karte noch nicht wegschmeissen; denn es gibt Gerüchte, dass ELSA den Betrieb wieder aufnehmen (oder haben sie es schon?!)
Gruss, Mario
|